15 January 2026, 18:32

97-Millionen-Streit: Braucht NRW eine neue Förderschule für Kinder mit Behinderung?

Eine Gruppe strahlender Kinder steht nebeneinander vor einem Gebäude, jeder hält eine Fahne, auf einem Schwarz-Weiß-Foto einer schwedischen Schule mit einer Wand und einem Fenster im Hintergrund.

97-Millionen-Streit: Braucht NRW eine neue Förderschule für Kinder mit Behinderung?

Ein Bündnis aus Behindertenrechtsgruppen, Elternverbänden und Sozialverbänden stellt die Pläne für eine neue Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid, Nordrhein-Westfalen, infrage. Das 97-Millionen-Euro-Projekt, das 180 Plätze für Schüler:innen mit körperlichen Behinderungen schaffen soll, sorgt wegen seiner Kosten und der Vereinbarkeit mit den Gesetzen zur inklusiven Bildung für Kontroversen.

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Die Koalition hält die neue Schule für überflüssig. Sie argumentiert, dass die 180 Kinder in bestehenden Regelschulen durch inklusiven Unterricht untergebracht werden könnten – dafür wäre pro Jahrgangsstufe nur ein zusätzlicher Platz nötig. Eva-Maria Thoms, Sprecherin des Elternverbandes Mittendrin, erklärt, die Entscheidung verstoße gegen das Schulgesetz Nordrhein-Westfalens, das Inklusion priorisiere.

Der Landschaftsverband Rheinland, der für das Projekt verantwortlich ist, verteidigt die Pläne. Er besteht darauf, dass es in der Region zu wenig spezialisierte Plätze für Kinder mit körperlichen Behinderungen gebe. Kritiker:innen werfen dem Verband jedoch vor, seine gesetzliche Pflicht zur Förderung inklusiver Bildung zu vernachlässigen. Der Streit hat sich zugespitzt: Die Koalition hat bei den kommunalen Aufsichtsbehörden formell Beschwerde eingelegt, wie der Spiegel berichtet. Die Identität der für den Bau zuständigen Behörde bleibt in öffentlichen Unterlagen ungenannt.

Im Mittelpunkt der Debatte stehen die Baukosten von 97 Millionen Euro und die Kapazität von 180 Plätzen. Sollte die Schule gebaut werden, wäre sie für Kinder mit körperlichen Behinderungen bestimmt – Gegner:innen betonen jedoch, die Mittel ließen sich sinnvoller für die Integration dieser Schüler:innen in den Regelunterricht einsetzen. Die Entscheidung liegt nun bei den Aufsichtsbehörden, die die Beschwerde prüfen.