Asylreform 2024: Kompromiss mit Lücken – Kommunen bleiben auf Kosten sitzen
Anton MeyerAsylreform 2024: Kompromiss mit Lücken – Kommunen bleiben auf Kosten sitzen
Bundes- und Ländervertreter einigten sich bei einem Gipfeltreffen am Dienstagmorgen auf eine Reform der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Vereinbarung sieht Änderungen bei den Leistungsfristen und Verfahrenszielen vor, doch Kritiker bemängeln, dass die zentralen finanziellen und migrationspolitischen Herausforderungen damit nicht gelöst werden.
Nach den neuen Regelungen erhalten Geflüchtete künftig erst nach 36 Monaten Leistungen auf Bürgergeldniveau – bisher galt eine Frist von 18 Monaten. Zudem wurden Prüfaufträge, eine neue Kommission und unverbindliche Vorgaben eingeführt, um Asylverfahren zu beschleunigen.
Die Bundesregierung hat zwar 3 Milliarden Euro für die Unterstützung von Geflüchteten zugesagt, doch wie Behörden einräumen, deckt dies nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Pro-Kopf-Kosten. Die ohnehin finanziell belasteten Kommunen erhalten durch die Maßnahmen kaum Entlastung. Die CDU/CSU hatte 26 konkrete Asylreformen vorgeschlagen, doch die meisten fanden im finalen Kompromiss keine Berücksichtigung.
Große Teile der Vereinbarung wiederholen frühere Beschlüsse, die nie vollständig umgesetzt wurden. Trotz der neuen Ziele zweifeln Experten daran, dass die Änderungen die irreguläre Migration spürbar verringern oder die Lasten der Kommunen merklich mindern werden. Ein Gesetzentwurf soll bis zum 15. Dezember dem Bundestag vorgelegt werden.
Das Gipfelergebnis lässt die Kommunen weiterhin mit den hohen Kosten der Flüchtlingsunterbringung allein. Zwar gab es Anpassungen bei den Verfahren, doch die Kernprobleme – Finanzierungslücken und Steuerung der Migration – bleiben weitgehend ungelöst. Die weiteren Schritte der Bundesregierung hängen nun von der Reaktion des Bundestags auf den anstehenden Entwurf ab.






