Betrüger fordern Bußgelder von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit gefälschten Behördenbriefen
Lina SchmidtBetrüger fordern Bußgelder von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit gefälschten Behördenbriefen
Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher vor gefälschten Schreiben, die sich gezielt an Besitzer von Balkon-Solaranlagen richten. In den betrügerischen Briefen werden Bußgelder gefordert und mit Strafen gedroht – dabei wird die Unsicherheit vieler Betreiber über die Meldepflicht für kleine Photovoltaik-Anlagen (PV) ausgenutzt.
Die gefälschten Schreiben geben vor, von der Behörde zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie fordern eine Zahlung von 41,60 Euro und drohen mit einem erhöhten Bußgeld von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem wird in den Briefen fälschlicherweise eine jährliche EEG-Meldung verlangt.
Nach deutschem Recht müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen zwar innerhalb eines Monats nach der Installation registrieren und einmal jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Doch die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Absenderangaben und Telefonnummern.
Die Behörden raten den Empfängern, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen die unbekannten Betrüger zu erstatten. Die Bundesnetzagentur betont, dass echte Schreiben der Behörde niemals Drohungen oder sofortige Geldstrafen enthalten. Besitzer von Balkon-Solaranlagen sollten verdächtige Briefe direkt bei der Bundesnetzagentur überprüfen lassen. Zwar können bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Registrierung tatsächlich Strafen fällig werden – doch nun nutzen Betrüger diese Pflicht aus, um Menschen mit gefälschten Gebühren zu täuschen.






