26 February 2026, 18:23

BfV stoppt vorläufig die Einstufung der AfD als rechtsextreme Organisation

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift "Zukunft ist ein Menschenrecht" vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, Deutschland, das mit Fenstern, Säulen, Bögen und umgeben von Fahnen mit Stangen geschmückt ist.

AfD gewinnt Eilentscheidung, um eine Einstufung als rechtsextrem zu vermeiden - BfV stoppt vorläufig die Einstufung der AfD als rechtsextreme Organisation

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesicherte rechtsextreme Organisation vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Partei, die das Verfahren vorerst gestoppt hat.

Ursprünglich hatte das BfV die AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus eingestuft, bevor es sie im Mai 2025 zur bestätigten rechtsextremen Organisation hochgestuft hatte. Nun muss die Behörde auf ein Gerichtsurteil warten, bevor sie weitere Schritte einleiten kann.

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Schon vor 2025 hatte das BfV die AfD als möglicherweise rechtsextrem eingestuft. Nach jahrelangen Ermittlungen verschärfte die Behörde die Bewertung am 20. Mai 2025 zur gesicherten rechtsextremen Einstufung. Als Begründung führte das BfV verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Partei an.

Die AfD reagierte mit einer Klage und beantragte beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Das Gericht setzte die Einstufung vorläufig außer Kraft, bis über den Hauptantrag entschieden ist. Dadurch kann das BfV die bestätigte Extremismus-Bewertung derzeit nicht durchsetzen.

Der anhaltende Rechtsstreit lässt den Status der AfD vorerst ungeklärt. Das BfV muss nun das endgültige Urteil abwarten, bevor es weitere Maßnahmen ergreifen kann.

Die vorläufige Aussetzung der Einstufung hält die AfD in einer rechtlichen Schwebephase. Erst die endgültige Gerichtsentscheidung wird klären, ob die Partei offiziell als rechtsextreme Organisation anerkannt wird. Bis dahin bleibt die vorherige Bewertung des BfV ausgesetzt.