BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit zugunsten der Aktionäre
Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil einen langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Das Gericht wies die letzte Revision der Bank zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil zugunsten der Kläger. Der Streit dreht sich um ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, das die Aktionäre als zu niedrig bewertet ansahen.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank die Postbank 2010 übernommen und den Aktionären 25 Euro pro Aktie angeboten hatte. Dreizehn ehemalige Anteilseigner klagten später mit der Begründung, der Preis sei zu gering gewesen und die Bank habe bereits vorher faktisch die Kontrolle erlangt. 2024 entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten der Kläger, woraufhin die Deutsche Bank in Revision ging.
Am 25. Februar 2026 wies der BGH diese Revision zurück und bestätigte das vorherige Urteil. Trotz der Niederlage gab die Bank an, dass die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen habe. Risiken seien bereits durch Vergleichszahlungen abgedeckt, die über 90 Prozent der Forderungen umfassten; die verbleibenden 112 Millionen Euro seien vollständig zurückgestellt.
Die Deutsche Bank betonte zudem, dass das Urteil keine Auswirkungen auf ihre strategische Ausrichtung oder künftige Übernahmepläne habe. Nach Jahren des Rechtsstreits ist der Fall damit abgeschlossen – die ursprünglichen Entschädigungsbedingungen bleiben unverändert.
Mit dieser Entscheidung findet ein seit mehr als einem Jahrzehnt andauernder Konflikt sein endgültiges Ende. Die Deutsche Bank muss keine zusätzlichen Kosten tragen, da alle Verpflichtungen vorsorglich abgedeckt wurden. Die Übernahmebedingungen von 2010 bleiben damit in Kraft; weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten.
