Bundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Philipp SchulteBundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers am Flughafen Köln/Bonn
Am 11. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Reisenden einen verbotenen Elektroschocker. Da das Gerät über keine erforderliche Zulassung verfügte, wurde es sofort beschlagnahmt und gegen den Passagier rechtliche Schritte eingeleitet.
Der Elektroschocker wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle des Gepäcks eines 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers gefunden. Dieser hatte sich gerade auf den Flug FR 2359 nach Agadir in Marokko begeben wollen.
Nach deutschem Recht sind Elektroschocker ohne Genehmigung des Bundeskriminalamts (BKA) verboten. Der Passagier gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Die Behörden stuften den Gegenstand jedoch als verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) ein.
Gegen den Mann wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde wegen fehlender BKA-Zulassung eingezogen. Dem Passagier drohen nun rechtliche Konsequenzen wegen des Mitführens einer verbotenen Waffe. Sein Fall wird nach den deutschen Waffenvorschriften weiterverfolgt.






