Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hassrede vor NATO-Kameraden verurteilt
Julian FrankeBundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hassrede vor NATO-Kameraden verurteilt
Ein 38-jähriger Zugführer aus Munster ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er vor Kameraden eine antisemitische Äußerung getätigt hatte. Das Amtsgericht Soltau urteilte, dass seine Bemerkung während eines NATO-Einsatzes in Litauen klar als Hassrede einzustufen sei und nicht unter die Meinungsfreiheit oder als „schwarzer Humor“ falle. Das Urteil umfasst eine Geldstrafe sowie Gerichtskosten in Höhe von mehreren tausend Euro.
Der Vorfall ereignete sich am 24. Mai 2021, als der Unteroffizier andere Soldaten als „Vaterlandsverräter“ bezeichnete, „die früher Juden genannt wurden“. Die Äußerung fiel in Gegenwart von 40 bis 45 Soldaten während einer Mobilfunküberwachung durch die elektronische Aufklärungseinheit der Bundeswehr (Eloka). Zwar räumte der Angeklagte ein, den Satz gesagt zu haben, behauptete jedoch, sich unmittelbar selbst korrigiert zu haben – eine Darstellung, die von Zeugen nicht bestätigt wurde.
Das Gericht wies die Argumentation zurück, die Bemerkung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt oder als provokanter Humor gemeint gewesen. Stattdessen stuft es die Äußerung als eindeutige Volksverhetzung ein. Im Prozess ging es ausschließlich um diesen einen Vorwurf; der Richter betonte, dass weitere Ermittlungen zu rechtsextremen Äußerungen innerhalb des Zugs nicht Gegenstand des Verfahrens seien.
Der Fall kam ans Licht, nachdem Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 in Munster während ihres Einsatzes in Litauen im Juni 2021 mit Vorwürfen wegen rechtsextremer Äußerungen, Antisemitismus und Diskriminierung konfrontiert wurden. Die Bundeswehr äußerte sich nicht dazu, ob weitere Ermittlungen gegen andere Soldaten laufen. Aktuell sind keine zusätzlichen zivilen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit diesen Vorfällen anhängig.
Der Verurteilte muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen, insgesamt 6.000 Euro, und trägt zudem die Prozesskosten. Damit ist dieser Fall zwar juristisch abgeschlossen, doch bleiben Fragen zum weiteren Umfeld rechtsextremer Tendenzen innerhalb der Einheit offen.






