08 May 2026, 08:13

Cannabisgesetz in Deutschland: Was sich seit April 2024 für Konsumenten und Anbauer ändert

Grüne Marke mit der Aufschrift "Marihuana-Steuergesetz von 1937"

Cannabisgesetz in Deutschland: Was sich seit April 2024 für Konsumenten und Anbauer ändert

Deutschlands Cannabisgesetz (CanG) trat am 1. April 2024 in Kraft, nachdem es im Februar desselben Jahres vom Bundestag verabschiedet worden war. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen, begrenzte Mengen Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen und zu besitzen – ein bedeutender Wandel in der Drogenpolitik.

Nach den neuen Regelungen dürfen Volljährige bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen. In der Öffentlichkeit dürfen sie bis zu 25 Gramm mitführen, zu Hause bis zu 50 Gramm lagern. Der Konsum in der Nähe von Minderjährigen oder in bestimmten öffentlichen Bereichen bleibt jedoch verboten. Für Autofahrer gilt zudem ein strenger THC-Grenzwert im Blut von 3,5 Nanogramm pro Milliliter.

Das Gesetz verfolgt einen zweigliedrigen Ansatz: Der erste Teil legalisiert den privaten Anbau und Besitz, der zweite sieht regionale Modellprojekte für die kommerzielle Produktion und den Verkauf vor – diese sind jedoch noch nicht vollständig gestartet.

Anbauvereine, die maximal 500 Mitglieder umfassen dürfen, können Cannabis für den persönlichen Gebrauch kultivieren. Mitglieder ab 21 Jahren erhalten bis zu 50 Gramm pro Monat. Doch bis Anfang März 2025 wurden bundesweit erst 133 von 593 Anträgen für solche Vereine genehmigt. Bevor Lizenzen erteilt werden, müssen die Behörden Sicherheit und Zuverlässigkeit prüfen.

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Die Umsetzung des Gesetzes variiert zwischen den Bundesländern. Einige Regionen verfügen noch nicht über klare Bußgeldkataloge oder zuständige Aufsichtsstellen. Kritiker warnen vor Suchtgefahren, möglichen Schäden für Jugendliche und erhöhten Risiken im Straßenverkehr. Befürworter entgegnen, Cannabis sei weniger gefährlich als Alkohol und die Entkriminalisierung entlaste Gerichte und Polizei.

Das Cannabisgesetz hat den regulierten Zugang zu Cannabis eingeführt, setzt aber strenge Grenzen bei Konsum und Verteilung. Da die Umsetzung noch uneinheitlich ist und die Modellprojekte ausstehen, bleibt die langfristige Wirkung des Gesetzes abzuwarten. Die Behörden bearbeiten weiterhin Anträge und passen die Compliance-Richtlinien an.

Quelle