20 March 2026, 22:14

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

Ein Chirurg mit Handschuhen verwendet medizinische Scheren während einer Operation an einem Patienten, wobei umgebende medizinische Geräte zu sehen sind.

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, zwischen 2020 und 2022 ein System mit unnötigen Medizinprodukten betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, vorsätzlich zusammengearbeitet und Versicherungen durch gefälschte Abrechnungen geschädigt zu haben.

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Im Mittelpunkt des Falls steht ein teures Wundauflagen-Set namens SymbioInfekt TheraKit, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostete. Trotz des hohen Preises gab es kaum klinische Belege für seine Wirksamkeit, und in der deutschen Medizinpraxis wurde es vor dem Bekanntwerden des Skandals nur selten eingesetzt.

Die angeklagte Krankenschwester, die ein Unternehmen für medizinische Produkte führte, soll sich die Rezepte für das TheraKit durch Täuschung beschafft haben. Diese wurden dann bei den Krankenkassen abgerechnet, obwohl die Patienten die Produkte gar nicht benötigten. Dem beteiligten Apotheker wird vorgeworfen, den Großhandelspreis der Verbände einbehalten zu haben – abzüglich einer Provision von zehn Prozent für das Unternehmen der Krankenschwester.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 führte das System zu ungerechtfertigten Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die beiden hätten gemeinschaftlich gehandelt und in mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begangen. Der Apotheker bestreitet jedoch, von den Machenschaften gewusst zu haben. Er gebe an, er habe sich auf Zusicherungen verlassen, dass die Abrechnungen korrekt und die Kosten niedriger gewesen seien als behauptet.

Die vollständige Rückerstattung des gestohlenen Betrags dürfte schwierig werden. Das Unternehmen der Krankenschwester hat inzwischen Insolvenz angemeldet, sodass von dieser Seite kaum noch Gelder zurückzuholen sind. Falls der Apotheker verurteilt wird, muss er die ausstehende Summe begleichen – rund 900.000 Euro wurden bereits zurückgezahlt, und monatliche Raten von 10.000 Euro wurden angeordnet.

Das SymbioInfekt TheraKit selbst war von der Firma SymbioInfekt GmbH vermarktet worden, verfügte jedoch über keine solide klinische Evidenz. Weder die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) noch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfahlen seinen routinemäßigen Einsatz. Kritiker hatten bereits zuvor die hohen Kosten und die nicht nachgewiesene Wirksamkeit des Produkts angeprangert. Zudem liefen bereits vor Aufdeckung des Betrugs Ermittlungen zu möglichen Schmiergeldzahlungen.

Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der beiden Angeklagten am Betrug nachweisen will. Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die Forderungen begleichen, doch über das Unternehmen der Krankenschwester gibt es keine finanzielle Rückgriffsmöglichkeit mehr. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die mangelnde Regulierung teurer Medizinprodukte wie des TheraKits, das trotz seines Preises und fragwürdigen Nutzens nur begrenzt zum Einsatz kam.

Quelle