Edeka gewinnt Rechtsstreit um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte
Julian FrankeEdeka gewinnt Rechtsstreit um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen für Milchprodukte zugunsten der Supermarktkette Edeka entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Entscheidung des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf und erlaubte Edeka damit, mit dem Lieferanten Arla Foods Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob solche Konditionen gegen das deutsche Lieferkettengesetz für leicht verderbliche Waren verstoßen.
Der Rechtsstreit begann, nachdem das BLE 2023 Hinweise erhalten hatte, dass Edeka für Milch- und Sahneprodukte Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem Agrar- und Lebensmittelmarktordnungsergänzungsgesetz (AgrarOLkG) müssen Händler Lieferungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz des Lieferanten. Im Oktober 2024 erließ das BLE ein Verbot gegen Edeka mit der Begründung, die verlängerten Fristen seien unangemessen.
Das Gericht stellte später fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer unzutreffenden Bewertung der Konzernumsätze führte. Dieser Fehler führte dazu, dass die 30-Tage-Zahlungsfrist zu Unrecht angewendet worden war. In der Folge wurde das Verbot aufgehoben, und es wurde bestätigt, dass die Vereinbarung zwischen Edeka und Arla Foods keine Handelsregeln verletzt hatte.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und kritisierte das BLE dafür, wiederholt rechtliche Grenzen überschritten zu haben. Die Wirtschaftsvereinigung forderte das Amt auf, künftig Zurückhaltung bei der Durchsetzung zu üben, sofern keine klaren Verstöße nachgewiesen seien. Zwar kann das BLE nicht direkt Berufung einlegen, jedoch bleibt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Laut HDE ist dies bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung des BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes kippt. Edeka kann nun seine Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods ohne Sanktionen fortsetzen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Regulierungsbehörden und Einzelhändlern bei der Durchsetzung von Handelspraktiken.






