08 April 2026, 00:21

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Schwarzes und weißes Foto von formell gekleideten Männern, die vor einem Gebäude posieren, mit Text unten, der "Medizinische Fakultät der Universität New York und die Gründer des Medizinischen Departments" liest.

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll Medikationsfehler verringern und die Versorgung verbessern. Gleichzeitig erhalten Patienten mehr Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf.

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Die ePA wird ab kommendem Jahr für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Sie ersetzt papierbasierte Akten und ermöglicht es, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln schneller zu erkennen. Apotheken in Dortmund begrüßen die Umstellung bereits und sehen darin einen Gewinn für die Patientensicherheit und die Servicequalität.

Patienten können selbst bestimmen, welche Einrichtungen Zugriff auf ihre ePA erhalten. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Krankenhäuser oder Ärzte zu sperren. Apotheken erhalten über die Gesundheitskarte vorübergehend – für drei Tage – Zugang zur Medikationsliste eines Patienten.

Ab 2026 übernehmen Apotheken eine aktivere Rolle: Sie dürfen dann direkt Einträge in die elektronische Medikationsliste vornehmen. Trotz der Fortschritte gibt es bei der telematischen Infrastruktur, die hinter der ePA und dem E-Rezept steht, weiterhin technische Probleme. Apotheken betonen jedoch, dass sie in der Lage seien, sensible Daten sicher zu verarbeiten und zum Wohl der Patienten zu nutzen.

Die Einführung der ePA erfolgt schrittweise, beginnend mit der Pflichtnutzung 2025. Patienten behalten die Hoheit über ihre Daten, während sich Apotheken auf erweiterte Aufgaben ab 2026 vorbereiten. Die Reform zielt auf eine effizientere Gesundheitsversorgung ab – doch technische Herausforderungen bleiben bestehen.

Quelle