EU führt "Nur Ja heißt Ja"-Standard ein – ein Meilenstein gegen sexuelle Gewalt
Anton MeyerEU führt "Nur Ja heißt Ja"-Standard ein – ein Meilenstein gegen sexuelle Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um die Definition von Einwilligung in Fällen sexueller Gewalt neu zu fassen. Nach dem neuen Standard gelten Schweigen oder das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung künftig als fehlende Einwilligung. Diese Veränderung ist das Ergebnis jahrelanger Debatten darüber, wie Opfer in Europa besser geschützt werden können.
Der Schritt folgt auf die deutsche Rechtsreform von 2015, die nach den massenhaften sexuellen Übergriffen in Köln das "Nein heißt Nein"-Prinzip einführte. Damals wurde es strafbar, sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person vorzunehmen. Kritiker hielten die Reform jedoch für unpraktikabel und spotteten, Paare bräuchten künftig vielleicht schriftliche Verträge vor intimen Momenten.
Die EU geht nun noch einen Schritt weiter und verlangt eine aktive, eindeutige Zustimmung. Selbst das Ausbleiben von Widerstand – sei es durch Körpersprache oder Zögern – wird künftig als Ablehnung gewertet. Dieser Ansatz entspricht Gesetzen, die bereits in Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich gelten.
Die Resolution gewann an Dringlichkeit, nachdem der Fall Gisèle Pelidot Lücken im bestehenden Schutz aufgedeckt hatte. Rechtswissenschaftler argumentieren seit Langem, dass das "Nur Ja heißt Ja"-Modell stärkeren Schutz bietet als das bisherige System. Die EU erhofft sich davon einen einheitlichen Standard für den Umgang mit sexueller Gewalt in allen Mitgliedstaaten.
Die Entscheidung markiert einen deutlichen Wandel im rechtlichen Verständnis von Einwilligung in Europa. Länder ohne vergleichbare Gesetze könnten nun unter Druck geraten, ihre eigenen Regelungen anzupassen. Opferrechtsorganisationen begrüßen die Änderung als Schritt zu einem konsistenteren Schutz.






