Falsche Rentenbehauptungen über ukrainische Geflüchtete entlarvt – was wirklich gilt
Philipp SchulteFalsche Rentenbehauptungen über ukrainische Geflüchtete entlarvt – was wirklich gilt
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne vorherige Beitragszahlungen Renten erhalten sollen. Darin heißt es, 114.000 Geflüchtete würden staatliche Renten beziehen, obwohl sie nie in das System eingezahlt hätten. Behörden haben diese Aussagen als unzutreffend zurückgewiesen.
Die irreführenden Behauptungen beziehen sich auf ein Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine aus dem Jahr 2018. Allerdings wurde dieser Vertrag von der Ukraine nie ratifiziert und ist daher nie in Kraft getreten. Fachleute bestätigen, dass geltende Gesetze Rentenansprüche ohne vorherige Beiträge unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausschließen.
Das von Michael Hasenkamp, einem Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen, erstellte Video behauptet, ukrainische Geflüchtete würden ungerechtfertigt von deutschen Renten profitieren. Seine Argumentation stützt sich auf das bilaterale Abkommen von 2018, das die Koordinierung von Rentenansprüchen zwischen beiden Ländern zum Ziel hatte. Der Vertrag sollte Doppelversicherungen vermeiden und die Zusammenrechnung von Beitragszeiten aus beiden Staaten ermöglichen, um so die Mindestversicherungsdauer für einen Rentenanspruch zu erfüllen.
Allerdings wurde das Abkommen nie abgeschlossen. Da die Ukraine es nicht ratifiziert hat, entfaltet es keine rechtliche Wirkung. Selbst wenn es in Kraft wäre, würde es Geflüchteten keine Renten ohne vorherige Einzahlungen ermöglichen. Die deutschen Rentengesetze gelten gleichermaßen für alle – auch für Personen, die unter internationale Verträge fallen. Das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestbeitragszeit bleiben unverändert.
Ende 2023 zahlte Deutschland über 3,2 Millionen Renten auf Grundlage internationaler Abkommen aus. Diese Zahlen umfassen auch Leistungen an im Ausland lebende Menschen, nicht nur an ausländische Staatsbürger in Deutschland. Die bestehenden Verträge sorgen dafür, dass Renten ohne Einschränkungen ausgezahlt werden können – unabhängig vom Wohnort der Empfänger. Sie erlauben jedoch niemandem, sei es Geflüchteten oder anderen, Leistungen ohne vorherige Beiträge zu beziehen.
Die falschen Behauptungen im Video lenken die Aufmerksamkeit auf die Frage, wie Rentenvorschriften für Geflüchtete gelten. Behörden betonen, dass alle Rentner – unabhängig von ihrer Herkunft – dieselben rechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Für ukrainische Geflüchtete gibt es weder in aktuellen noch in geplanten Abkommen Ausnahmen.
Das Rentenabkommen von 2018 bleibt wirkungslos, da die Ukraine es nie ratifiziert hat. Ohne diesen Schritt existieren keine Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete. Das deutsche Recht verlangt weiterhin Beitragszahlungen, bevor Rentenansprüche geltend gemacht werden können.
Die im viral verbreiteten Video aufgestellten Behauptungen wurden von offiziellen Stellen widerlegt. Die Rentenvorschriften gelten einheitlich, und keine Gruppe – einschließlich Geflüchteter – erhält Leistungen, ohne die üblichen Bedingungen zu erfüllen.
