Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und verbotenen Waffen geschnappt
Lina SchmidtFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Haftbefehlen und verbotenen Waffen geschnappt
Ein 43-jähriger Deutscher wurde am 14. Juni am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen, nachdem die Polizei feststellte, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Bei einer Routinekontrolle entdeckten die Beamten zudem verbotene Waffen, was zu weiteren Anklagepunkten führte.
Der Vorfall ereignete sich gegen 20:15 Uhr, als Bundespolizisten eine standardmäßige Personenkontrolle am Bahnhof durchführten. Der obdachlose Mann wurde sofort als Gesuchter identifiziert, gegen den die Staatsanwaltschaft zwei Haftbefehle erlassen hatte.
Der erste Haftbefehl bezog sich auf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Haftstrafe. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Messer und einen ausfahrbaren Schlagstock – beides Waffen, deren Besitz dem Mann gerichtlich untersagt war.
Die Polizei beschlagnahmte die Gegenstände und nahm den Verdächtigen offiziell fest. Nach Belehrung über seine Rechte wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Dem Mann drohen nun nicht nur die Verbüßung der beiden bestehenden Haftstrafen, sondern auch zusätzliche Konsequenzen wegen des illegalen Waffenbesitzes. Die Behörden bestätigten die Beschlagnahmung der verbotenen Gegenstände sowie seine Überstellung in Untersuchungshaft.






