22 March 2026, 12:19

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – ein Sieg für Verbraucher

Schwarzes und weißes Bild von Reisenden mit Gepäck in der Nähe von Flughafen-Schließfächern.

Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – ein Sieg für Verbraucher

Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig keine winzigen Maße mehr für kostenloses Handgepäck vorschreiben darf. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der argumentierte, dass Airlines standardgroße Taschen ohne Zusatzkosten erlauben sollten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Entscheidung markiert einen Wandel im Umgang der Fluggesellschaften mit Gepäckgebühren. Verbraucherschützer fordern seit Langem klarere und fairere Regeln in ganz Europa – ähnliche Verfahren gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sind noch anhängig.

Im Mittelpunkt des Urteils stand die bisherige Vueling-Praxis, die nur eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) ohne Gebühr zuließ. Die Richter urteilten, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreises sei und angemessen große Taschen keine zusätzlichen Kosten verursachen dürften. Der vzbv hatte gefordert, dass Ticketpreise ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Kabinenkoffer (mindestens 115 cm im Gesamtmaß und bis zu 10 kg schwer) einschließen sollten.

Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte die Airlines für die Ausnutzung unklarer Vorschriften. Sie forderte EU-weite rechtliche Standards, um Passagiere vor versteckten Gebühren zu schützen. Ihre Äußerungen fielen mit den heute in Brüssel beginnenden Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte zusammen.

Das Urteil steht im Einklang mit einem breiteren EU-Trend zugunsten des Verbraucherschutzes. Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben die Rechte von Passagieren gestärkt, etwa durch die Verpflichtung zu vollständigen Rückerstattungen bei stornierten Flügen – inklusive Buchungsgebühren. Im Juli verurteilte zudem ein Düsseldorfer Gericht Corendon Airlines zur Zahlung von 2.000 Euro wegen Verspätungen. Die Fluggesellschaften argumentieren zwar, dass strengere Regeln die Kosten erhöhen könnten, doch nationale Gerichte wie der deutsche BGH haben ihnen in Ausnahmefällen gelegentlich mehr Spielraum eingeräumt.

Die Europäische Kommission unterstützt Reformen zur Verbesserung der Schlichtungsverfahren und zur Automatisierung der Streitbeilegung. Ein Bericht der Schlichtungsstelle aus dem Jahr 2025 zeigte Fortschritte bei der verpflichtenden Teilnahme von Reiseanbietern an Mediationen auf. Dennoch stehen die Airlines weiterhin unter Druck, da Gerichte und Aufsichtsbehörden mehr Transparenz bei Preisen und Leistungen fordern.

Vueling muss nun seine Handgepäckregelung an das Urteil anpassen. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall, der andere anhängige Verfahren gegen große Fluggesellschaften beeinflussen könnte. Angesichts der laufenden EU-Verhandlungen könnten in den kommenden Monaten weitere Änderungen bei den Fluggastrechten folgen.

Der Erfolg des vzbv unterstreicht die Forderungen nach einheitlichen Gepäckregeln in Europa. Die Airlines werden ihre Gebührenstrukturen überprüfen müssen, während Verbraucherorganisationen und Regulierungsbehörden auf eine fairere Behandlung der Reisenden drängen.

Quelle