08 February 2026, 22:16

Gericht stoppt Werbe-Mails: LinkedIn-Kontakt reicht nicht als Einwilligung

Eine alte deutsche Postkarte in sehr gutem Zustand, die ein Siegel und den Text "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" sowie die Nummer "174097" zeigt.

Gericht stoppt Werbe-Mails: LinkedIn-Kontakt reicht nicht als Einwilligung

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hat die Grenzen für das Versenden von Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Zustimmung präzisiert. Die am 20. November 2025 ergangene Entscheidung bestätigte, dass eine Verbindung auf LinkedIn Unternehmen nicht automatisch berechtigt, unaufgeforderte Marketingnachrichten zu versenden. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer dokumentierten Einwilligung nach deutschem Werberecht (§ 7 UWG).

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall betraf einen IT-Sicherheitsexperten, der Werbe-E-Mails an den Geschäftsführer einer GmbH geschickt hatte. Der Beklagte argumentierte, die LinkedIn-Verbindung rechtfertige die Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke. Das Gericht wies dies jedoch zurück und stellte fest, dass keine ausreichende persönliche oder berufliche Verbindung – wie direkter Kontakt oder vorherige Geschäftskontakte – bestand, um die Einwilligungspflicht zu umgehen.

Nach deutschem Recht müssen Unternehmen vor dem Versand von Werbe-E-Mails eine explizite, dokumentierte Zustimmung einholen. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei der Kommunikation mit Bestandskunden oder im Rahmen von Nachfassaktionen nach einem Kauf. Das Urteil machte zudem deutlich, dass selbst generische Geschäfts-E-Mail-Adressen unter § 7 UWG fallen und daher dieselbe Zustimmung erfordern.

Das Gericht unterstrich, dass Unternehmen klare Systeme zum Einwilligungsmanagement einführen müssen. Transparente Informationen über die Datenverarbeitung seien notwendig, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Bei Verstößen drohen Widersprüche, Bußgelder oder andere Sanktionen.

Die Entscheidung stärkt den Schutz von Unternehmen vor unerwünschter Werbung gemäß § 7 UWG. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie vor dem Versand von Werbe-E-Mails – selbst an LinkedIn-Kontakte – eine vorherige, ausdrückliche Zustimmung vorliegen haben. Ohne dokumentierte Erlaubnis riskieren solche Kommunikationen rechtliche Konsequenzen und Strafen.