Gericht wehrt Eilantrag gegen Windpark in Meschede ab – Flugverein unterliegt
Philipp SchulteDrachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Eilantrag gegen Windpark in Meschede ab – Flugverein unterliegt
Luftsportverein in Meschede scheitert mit Eilantrag gegen Windpark
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein aus Meschede im Sauerland hat mit einem Eilantrag gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks keinen Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass die geplanten sechs Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken.
Der Verein, der eines der aktivsten Fluggelände in Nordrhein-Westfalen betreibt, wollte den Bau des Windparks stoppen. Er behauptete, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und zu massiven Flugbeschränkungen zwingen. Das OVG sah diese Bedenken jedoch als nicht ausreichend belegt an und verwies darauf, dass Flüge bereits jetzt bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h untersagt sind – unabhängig vom Windpark.
Das geplante Gelände liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, die im Regionalplan festgeschrieben ist. Während des Verfahrens wurde vor Gericht dargelegt, dass Flüge bei Windstärken unter 20 km/h sicher möglich bleiben. Zudem wies das Gericht die Behauptung zurück, die Turbinen würden inakzeptable Risiken schaffen, und betonte, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden.
Mit dem Urteil kann der Bau der sechs Windräder wie geplant voranschreiten. Die Richter stützten sich auf Beweise, die keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Vereinsbetrieb unter normalen Bedingungen erkennen ließen.
Die Ablehnung des Eilantrags ebnet den Weg für die Realisierung des Windparks. Der Verein muss sich nun an die neuen Gegebenheiten anpassen, während bestehende Sicherheitsregeln – wie die 30-km/h-Windgrenze – unverändert bleiben. Das Urteil unterstreicht die im Regionalplan festgelegte Nutzung des Geländes für erneuerbare Energien.






