Gerichtsstreit um AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Werden die Fördergelder für 2021 doch noch fließen?
Anton MeyerOVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Werden die Fördergelder für 2021 doch noch fließen?
Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD-Partei nahesteht, landet vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nun ausschließlich die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf staatliche Mittel hat. Eine mündliche Verhandlung ist für den 10. März 2023 angesetzt.
Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Nach rechtlichen Entwicklungen wurde der Anspruch jedoch auf das Jahr 2021 eingegrenzt. Im November 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Förderungspraxis verfassungswidrig sei, da es an ausreichender Trennung von Parteieinfluss und Transparenz mangele.
Das Urteil von 2023 erklärte Teile der Haushaltsregelungen für die Jahre 2021 bis 2023 für nichtig, ließ das gesamte System jedoch nicht scheitern. Vor diesem Beschluss galt die Finanzierung parteinaher Stiftungen nach langjähriger Rechtsprechung als verfassungskonform. Die Richterentscheidung zwang den Gesetzgeber zu Reformen, die 2024 im neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz mündeten.
Das aktualisierte Gesetz berührt den aktuellen Streit um die Mittel für 2021 jedoch nicht. Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird den Fall nun prüfen und nach der anstehenden Verhandlung voraussichtlich ein Urteil fällen.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 öffentliche Gelder erhalten darf. Unabhängig vom Ausgang wird das Urteil die 2024 eingeführten neuen Finanzierungsregeln nicht ändern. Der Fall verdeutlicht die sich wandelnde Rechtslage rund um parteinahe Stiftungen in Deutschland.
