17 February 2026, 18:44

Giftige Chemikalien aus Sonnencreme bei fast allen Kindern nachweisbar – EU handelt erst 2027

Eine Flasche Granions Kid Bio Sommel steht auf einem Tisch neben einer Schachtel mit Textbeschreibung.

Umweltbehörde: Schädliche Substanz in Urin von fast allen Kindern gefunden - Giftige Chemikalien aus Sonnencreme bei fast allen Kindern nachweisbar – EU handelt erst 2027

In Deutschland wurden bei Kindern und Jugendlichen Rückstände eines gefährlichen Chemikalienstoffs aus Sonnencremes im Urin nachgewiesen. Tests wiesen hohe Konzentrationen von MnHexP nach, einem giftigen Abbauprodukt eines längst verbotenen Weichmachers. Doch strengere EU-Vorgaben für den Schadstoff treten erst 2027 in Kraft.

Erstmals aufgedeckt wurde das Problem 2024, als das Umweltbundesamt (UBA) Spuren von MnHexP in Urinproben entdeckte. Die Ermittlungen führten zu DnHexP, einer Chemikalie, die bei der Herstellung eines UV-Filters für bestimmte Sonnencremes verwendet wird. Zwar ist DnHexP in der EU nicht zugelassen, gelangt aber dennoch als Verunreinigung in die Produkte.

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2025 lieferten weitere Tests alarmierende Ergebnisse: Bei zwei Probanden wurden MnHexP-Werte von 83 bzw. 107 Mikrogramm pro Liter Urin gemessen – beide oberhalb des UBA-Grenzwerts von 60 Mikrogramm. Noch besorgniserregender: 92 Prozent der getesteten Kinder und Jugendlichen wiesen den Stoff im Körper auf. Das UBA stellte zudem fest, dass die kombinierte Belastung mit reproduktionstoxischen Substanzen bei jungen Menschen häufig die als sicher geltenden Aufnahmemengen überschreitet.

Trotz dieser Befunde zögert die EU mit Konsequenzen. Strengere Grenzwerte für DnHexP in Sonnencremes mit dem UV-Filter DHHB treten erst im Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gibt es keine konkreten Beschränkungen.

Die Verzögerung der EU-Regulierung bedeutet, dass Sonnencremes noch Jahre lang Spuren von DnHexP enthalten könnten. Die Tests zeigen eine flächendeckende Belastung bei Jugendlichen, teilweise mit Überschreitung der Sicherheitswerte. Die neuen Vorschriften ab 2027 werden zwar niedrigere Höchstmengen festlegen – doch vorerst sind keine Sofortmaßnahmen geplant.