Graffiti-Ermittlungen in Arnsberg: Staatsanwaltschaft unter schwerem Verdacht
Philipp SchulteInterne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Arnsberg: Staatsanwaltschaft unter schwerem Verdacht
Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat Bedenken an der Bearbeitung des Menden-Graffiti-Falls durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg geäußert. Eine Überprüfung ergab Mängel bei der Handhabung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beweismitteln, obwohl vorerst keine unmittelbaren Konsequenzen für notwendig erachtet wurden. Die Kritik folgt auf rechtliche Schritte zweier Personen, deren Wohnungen im Zusammenhang mit den anti-Merz-Graffiti durchsucht worden waren.
Der Fall nahm seinen Anfang, als eine junge Frau und ein junger Mann wegen des Verdachts der Beteiligung an den Graffiti-Schmierereien gegen Friedrich Merz Hausdurchsuchungen hinnehmen mussten. Beide wehrten sich gerichtlich gegen die Maßnahmen – und setzten sich durch. Das Landgericht Arnsberg gab ihren Klagen statt und hob die Durchsuchungsbeschlüsse auf.
Trotz dieser Urteile könnten einige der bei den Razzien sichergestellten Beweismittel weiterhin in den Ermittlungen verwendet werden. Unterdessen wurden nicht alle beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben. Ein Laptop und Sprühdosen, die dem jungen Mann abgenommen wurden, befinden sich noch immer in behördlicher Verwahrung, während zwei USB-Sticks und ein Notizbuch erst kürzlich herausgegeben wurden. Dies widerspricht früheren Angaben der Staatsanwaltschaft, wonach sämtliche Gegenstände bereits zurückgegeben worden seien.
Der Bericht der Generalstaatsanwaltschaft wirft zudem Versäumnisse bei der Umsetzung einer Anweisung aus dem vergangenen Sommer auf. Die Weisung sah die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände vor, doch die Polizei kam dieser nur unvollständig nach. Die Prüfung kam zu dem Schluss, dass zwar Fehler unterlaufen seien, aktuell jedoch kein dringender Handlungsbedarf bestehe.
Die Feststellungen der Generalstaatsanwaltschaft deuten auf verfahrensrechtliche Defizite in der Bearbeitung des Falls durch die Arnsberger Behörde hin. Sowohl die verzögerte Rückgabe von Beschlagnahmtem als auch die Zulässigkeit umstrittenen Beweismaterials harren weiterhin einer Klärung. Der weitere Verlauf der Ermittlungen – und mögliche Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft – werden von den nächsten rechtlichen Schritten abhängen.
