Großeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen betreten gesperrtes Bahnareal
Julian FrankeGroßeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen betreten gesperrtes Bahnareal
Drei Personen am Sonntagmittag bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall löste einen Großeinsatz aus: Polizei und Feuerwehr rückten umgehend an. Wie die Behörden später bestätigten, hatte die Gruppe ein gesperrtes Bahnareal betreten, was zu einer vorübergehenden Streckensperrung führte.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Brücke beobachtet. Innerhalb weniger Minuten trafen Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid am Einsatzort ein. Aufgrund der Eindringlinge musste die Bahnstrecke zwischen 12:09 und 12:50 Uhr komplett gesperrt werden.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geführt. Die Bundespolizei wies jedoch darauf hin, dass in dem Bereich deutlich sichtbare Verbotszeichen angebracht seien. Infolgedessen leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen die beiden Erwachsene ein.
Der Einsatz verursachte erhebliche Kosten: Die Feuerwehr Solingen stellte rund 656 Euro in Rechnung, die Wuppertaler Polizeidirektion berechnete 118,50 Euro pro Schuldner. Die Bundespolizei schlug zusätzlich 99,60 Euro zu Buche. Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesrecht erlassen, während die Stadt Remscheid noch prüft, ob sie ihre Auslagen erstattet verlangen wird.
Der Fall befindet sich nun in der Anhörungsphase; weitere rechtliche Schritte stehen noch aus.
Der Vorfall führte zu Verspätungen im Bahnverkehr und band die Rettungskräfte fast eine Stunde lang. Die Behörden warnten, dass unerlaubtes Betreten von Gleisanlagen schwere Störungen und kostspielige Einsätze nach sich ziehen könne. Den beiden Erwachsenen drohen nun mögliche Bußgelder und weitere juristische Konsequenzen.






