Hammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe
Ein Mann, der im Juni 2024 mit einem Hammer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hatte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2024, als der maskierte Angreifer die Inhaberin bedrohte und anschließend mit Bargeld flüchtete. Der Fall wurde später Ende Oktober vor dem Landgericht Bonn verhandelt.
Der Raub spielte sich im Sommer 2024 ab, als der Angeklagte mit verdecktem Gesicht und einem Hammer in der Hand die Apotheke betrat. Er ging auf die Apothekerin los, nahm etwa 200 Euro aus der Kasse und zerschlug beim Fluchtversuch eine Glasvitrine.
Die Polizei nahm den Tatverdächtigen kurz nach der Tat fest; dieser gestand die Straftat. Während des Prozesses stellte das Gericht fest, dass es sich nicht um eine vorbedachte oder professionell geplante Tat handelte. Der Angeklagte hatte dem Opfer bereits vor dem Urteil 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt.
In der Verhandlung entschuldigte er sich persönlich bei der Apothekerin, die seine Entschuldigung annahm. Das Gericht verhängte daraufhin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen besonders schweren Raubes.
Der verurteilte Räuber muss keine Haftstrafe sofort antreten, die Bewährungsstrafe bleibt jedoch bestehen. Die Apothekerin erhielt vollständigen Schadensersatz, und der Fall ist damit abgeschlossen. Das Urteil spiegelt die Einschätzung des Gerichts wider, dass es sich um eine impulsive Tat handelte und der Angeklagte kooperativ war.






