04 February 2026, 18:32

Kölns neuer Drogenplan: Strengere Kontrollen und legale Kleinstmengen in Suchthilfezentren

Ein Plakat, das die elektrische Stadt Bergbahn, Deutschland, bewirbt und Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibendem Text enthält.

Kölns neuer Drogenplan: Strengere Kontrollen und legale Kleinstmengen in Suchthilfezentren

Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester hat einen neuen Plan zur Bekämpfung von Drogenproblemen in der Stadt Köln vorgestellt. Im Mittelpunkt der Initiative stehen Brennpunkte wie der Neumarkt, wo bald ein Suchthilfezentrum eröffnet werden soll. Burmester setzt sich zudem für umfassendere Änderungen des bundesweiten Drogenrechts ein.

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Burmesters Strategie verbindet strengere Kontrollen mit Maßnahmen zur Schadensminimierung. Er fordert eine Null-Toleranz-Politik bei öffentlichem Drogenkonsum und -handel in der Stadt Köln, unterstützt durch mehr Polizeistreifen und behördliche Überprüfungen. Gleichzeitig spricht er sich für die legale Zulassung von Kleinstmengenhandel innerhalb von Suchthilfeeinrichtungen in Köln aus.

Der Oberbürgermeister argumentiert, dass das aktuelle Verbot Abhängige in die Kriminalität treibe, um ihre Sucht zu finanzieren. Sein Vorschlag orientiert sich an Pilotprojekten in Berlin und Frankfurt, wo derzeit Konsumräume mit Mikrodosier-Stationen in Beratungszentren getestet werden. Berlins Modell startet Ende 2025, das Frankfurter ist für Mitte 2026 geplant.

Das neue Kölner Suchthilfezentrum in der Nähe des Neumarkts soll die langjährigen Drogenprobleme im Viertel angehen. Burmester steht bereits mit anderen Städten, darunter Düsseldorf, in Verhandlungen, um ähnliche Ansätze abzustimmen. Sein Plan erfordert jedoch Änderungen der nationalen Gesetzgebung, für die er sich aktiv einsetzt.

Wird der Vorschlag umgesetzt, würde dies einen Wandel in der Kölner Drogenpolitik bedeuten: Die Stadt Köln würde den öffentlichen Raum strenger überwachen, gleichzeitig aber in speziellen Zentren kontrollierten Zugang zu Substanzen ermöglichen. Der Erfolg hängt von Anpassungen des Bundesrechts und der Zusammenarbeit mit anderen deutschen Großstädten ab.