17 April 2026, 06:18

"König der Löwen"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzungsscherzes

Alte Werbeplakat mit einem Löwenkopf mit grimmiger Miene und wallender Mähne, mittig mit dem Wort 'Löwe' darunter.

"König der Löwen"-Komponist verklagt Komiker wegen Zulu-Übersetzungsscherzes

Lebohang Morake, der Komponist des ikonischen Gesangs Der Kreis des Lebens aus Der König der Löwen, verklagt den Komiker Learnmore Jonasi. Im Mittelpunkt der Klage steht Jonasis humorvolle, aber umstrittene Übersetzung der Zulu-Texte des Liedes, die Morake als rufschädigend und schädlich für sein Werk ansieht.

Jonasi, ein simbabwischer Stand-up-Comedian, der durch Auftritte bei America's Got Talent bekannt wurde, hatte Der König der Löwen bereits in früheren Programmen auf die Schippe genommen. Nun fordert Morake Schadensersatz für das, was er als respektlose und finanziell schädigende Äußerungen bezeichnet.

Der Streit eskalierte, als Jonasi in einem Podcast die berühmte Eröffnungzeile Nants'ingonyama bagithi Baba mit "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" übersetzte. Disneys offizielle Version lautet "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König". Morake wirft Jonasi vor, seine Interpretation nicht als Komik, sondern als vermeintlich sachliche Kritik präsentiert zu haben – und damit den Text seiner kulturellen und künstlerischen Bedeutung beraubt zu haben.

In der Klage macht Morake geltend, Jonasis Äußerungen hätten ihm einen Schaden von über 20 Millionen Dollar zugefügt. Zudem fordert er 7 Millionen Dollar als Strafschadensersatz. Der Komponist besteht darauf, dass Jonasis Aussagen nicht als Satire unter den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung fallen, da sie als ernsthafte Übersetzung und nicht als Parodie dargestellt worden seien.

Nach Bekanntwerden von Morakes Verärgerung bot Jonasi an, gemeinsam ein Video über die tiefere Bedeutung des Liedes zu drehen. Er betont, seine ursprünglichen Kommentare seien als lockere Unterhaltung gemeint gewesen – Teil seiner langjährigen Witze über Der König der Löwen.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Jonasis Übersetzung unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt oder als Verleumdung zu werten ist. Das Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie Komiker in ihren Programmen auf urheberrechtlich geschützte Werke Bezug nehmen dürfen.

Während Morakes Anwälte auf finanzielle Entschädigung pochen, signalisiert Jonasi Bereitschaft, den Konflikt im Dialog und nicht vor Gericht beizulegen.

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