Landesapothekerkammer stoppt Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung
Anton MeyerLandesapothekerkammer stoppt Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung
Geplante Telemedizin-Station in Winterberger Franziskus-Apotheke von Landesapothekerkammer blockiert
Nur einen Tag vor der Neueröffnung der Franziskus-Apotheke in Winterberg hat die zuständige Landesapothekerkammer die Installation einer Telemedizin-Station untersagt. Die Entscheidung löste einen Streit über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens und die Patientenversorgung aus. Apothekerin Jasmin Ennulath riskiert nun den Entzug ihrer Lizenz, sollte sie die Station dennoch einrichten.
Die Apothekerkammer begründet ihr Veto damit, dass eine Arztstation innerhalb einer Apotheke gegen geltende Vorschriften verstoße. Die Behörde warnt vor möglichen unzulässigen Patientenzuweisungen, die berufsrechtliche Standards unterlaufen könnten. Ennulath, die zu Jahresbeginn die Leitung der Apotheke übernehmen sollte, hatte mit dem Anbieter Medivise kooperiert, um die Telemedizin-Einheit zu installieren.
Medivise betont hingegen, dass die Station alle gesetzlichen Anforderungen erfülle, und verweist auf § 129 Absatz 5h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der Telemedizin-Sprechstunden in Apotheken ausdrücklich erlaubt. Das Unternehmen und die Apotheke befinden sich nun in Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden, um die Bedenken der Kammer auszuräumen.
Apothekeninhaber Schäfer hebt die praktischen Vorteile der Station hervor, etwa die vereinfachte Abwicklung von Folgeverordnungen oder die Möglichkeit, telemedizinische Beratungen anzubieten. Sowohl Schäfer als auch Ennulath sind überzeugt, dass die Telemedizin insbesondere ländliche Regionen stärken würde, wo die ärztliche Versorgung oft dünn ist. Die Apothekerkammer bleibt jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung.
Die Auseinandersetzung lässt die Telemedizin-Pläne der Apotheke vorerst in der Schwebe. Findet sich keine Lösung, droht Ennulath der Lizenzentzug. Zudem könnte der Fall richtungsweisend für den Einsatz telemedizinischer Angebote in deutschen Apotheken werden.






