Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. bestätigt
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Der Angreifer, der Besucher mit einer 19 Zentimeter langen Klinge attackierte, war wegen dreifachen Mordes und neun versuchten Mordes verurteilt worden. Das Urteil folgt auf fast zwei Jahre juristischer Verfahren und eine landesweite Debatte über Extremismus und Asylpolitik.
Am Abend des 23. August 2024 überfiel Issa H. auf dem Solinger Fest Besucher mit einem großen Küchenmesser. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Menschen wie möglich zu töten, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete.
Nach einer ganztägigen Fahndung nahm die Polizei Issa H. fest. Die Ermittlungen ergaben seine Loyalität zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) sowie seine Ablehnung liberaler westlicher Werte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, seine Tat sei von extremistischer Ideologie getrieben gewesen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn später zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung – die höchste Strafe im deutschen Rechtssystem. Zudem ordnete das Gericht seine anschließende Sicherungsverwahrung an, da von ihm weiterhin eine Gefahr ausgehe. Die Verurteilungen umfassten dreifachen Mord, neun versuchten Mord sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
In dieser Woche bestätigte der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil. Die Entscheidung setzt einen Schlussstrich unter einen der schockierendsten Anschläge der jüngeren deutschen Geschichte.
Der Angriff in Solingen löste landesweit Entsetzen aus und befeuerte erneut die Diskussionen über die deutsche Flüchtlings- und Asylpolitik. Issa H. wird seine lebenslange Strafe ohne Aussicht auf Entlassung verbüßen. Zudem haben die Behörden seine unbegrenzte Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe angeordnet.






