07 January 2026, 11:16

Münster schafft Elektroschrott-Container ab – was sich für Bürger jetzt ändert

Ein Geschäft mit Fahrrädern, einem Mast und einem Feuerlöscher davor.

Münster schafft Elektroschrott-Container ab – was sich für Bürger jetzt ändert

Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb awm entfernt bis Mitte Februar 2026 alle Sammelcontainer für kleine Elektrogeräte und Batterien

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Die Änderung erfolgt aufgrund einer Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das strengere Vorschriften für die Entsorgung defekter Geräte und Batterien einführt. Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Altgeräte und Batterien direkt bei Recyclinghöfen oder teilnehmenden Händlern abgeben.

Das überarbeitete ElektroG verpflichtet die awm, rund 50 Sammelbehälter in Münster abzubauen. Diese bisher für defekte Kleingeräte und Batterien genutzten Container werden aufgrund von Brandrisiken durch unsachgemäße Batterieentsorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Um Gefahren vorzubeugen, nehmen awm-Mitarbeiter kleine Elektrogeräte und Batterien künftig nur noch an speziellen Annahmestellen innerhalb der Recyclinghöfe entgegen.

Neue Pflichten für Händler ab 2026 Ab dem 1. Januar 2026 müssen Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern alte Elektrogeräte und Batterien kostenlos zurücknehmen. Bis zum 30. Juni 2026 müssen sie die Rückgabestellen entsprechend ausschildern. Dieselbe Frist gilt für alle Geschäfte – unabhängig von ihrer Größe –, die in den letzten sechs Monaten E-Zigaretten, Heizgeräte oder Batterien im Sortiment hatten. Eine Rückgabe ist dabei auch ohne Neukauf möglich. Das Gesetz erfasst zudem Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge wie E-Bikes oder E-Scooter. Bürger können bis zu drei gebrauchte Batterien kostenlos auf den Recyclinghöfen abgeben. Auch Händler, die solche Batterien verkaufen, müssen sie nun unentgeltlich zurücknehmen.

Zusätzlich muss jede Annahmestelle für Elektrogeräte ab sofort ein neues, standardisiertes Symbol tragen: „Rücknahme von Elektrogeräten und Batterien“. Bei Fragen steht der awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung.

Ziele der Neuregelung: Brandschutz und höhere Sammelquoten Die Maßnahmen dienen zwei Hauptzwecken: Sie sollen Brandgefahren durch falsch entsorgte Batterien verringern und die insgesamt erfasste Menge an Elektroschrott erhöhen. Mit dem Wegfall der Sammelcontainer in Münster bis Februar 2026 geht die Verantwortung für kleine Elektroaltgeräte und Batterien vollständig auf Recyclinghöfe und Händler über. Das aktualisierte ElektroG schafft damit klarere Regeln für Batterierückgaben, Brandschutz und den Zugang der Verbraucher zu Entsorgungsstellen. Die awm ruft die Bürger auf, das neue System zu nutzen, um eine sichere und effizientere Verwertung von Elektrogeräten und Batterien zu gewährleisten.