Frühpensionär ersticht besten Freund: Fast zehn Jahre Haft - Neun Jahre Haft für Mann, der seinen «besten Freund» erstach
Ein 61-jähriger Mann aus Herne ist wegen der Tötung seines besten Freundes bei einem Messerangriff zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das 37 Jahre alte Opfer starb durch multiple Stichverletzungen in der eigenen Wohnung. Das Gericht wertete die Tat nicht als Notwehr und verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten.
Der Angriff ereignete sich am besten 3. Juli 2025 in der Wohnung des Opfers in Herne. Die beiden Männer hatten sich noch am selben Tag getroffen, um gemeinsam zu kochen. Im Laufe des Abends erstach der ältere Mann seinen Freund mit einem Fleischermesser achtmal tödlich.
Das Opfer hatte keine Chance zur Gegenwehr und verblutete noch am Tatort. Der Angeklagte behauptete später gegenüber der Polizei, in Notwehr gehandelt zu haben, doch die Staatsanwaltschaft wies diese Darstellung zurück. Der Fall kam vor dem Landgericht Bochum zur Verhandlung, wo der 61-Jährige offiziell wegen Totschlags angeklagt wurde.
Im Prozess stellte sich heraus, dass die beiden Männer über Jahre hinweg eng befreundet gewesen waren. Der Angeklagte bezeichnete den Jüngeren als seinen "besten Freund" und "fast wie einen eigenen Sohn". Dennoch lehnte die Richterin das Notwehrargument ab und sprach den Täter für voll verantwortlich.
Am 28. Januar 2026 verkündete das Gericht sein Urteil. Der 61-Jährige wurde wegen Totschlags zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil beendet einen Fall, der mit einem brutalen Angriff in einer Privatwohnung begann. Der Verurteilte muss für die Tat fast ein Jahrzehnt im Gefängnis verbringen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die Messerattacke nicht als Notwehr gerechtfertigt war.
