NRW-Polizei stellt Strafanzeigen komplett auf digitalen Workflow um
Philipp SchulteNRW-Polizei stellt Strafanzeigen komplett auf digitalen Workflow um
Nordrhein-Westfalens Polizei stellt gesamte Strafanzeigen-Bearbeitung auf Digital um
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Bearbeitung von Strafanzeigen vollständig auf digitale Abläufe umgestellt. Die Änderung trat am 24. März 2023 in Kraft und markiert einen grundlegenden Wandel in der Fallbearbeitung. Bürger können wichtige Unterlagen nun elektronisch einreichen und erhalten – statt wie bisher in Papierform.
Die Digitalisierung baut auf einem früheren Schritt auf: der Einführung der Internetwache im Jahr 2022. Diese Online-Plattform ermöglichte es Anwohnern bereits, Anzeigen ohne einen Besuch auf dem Revier zu erstatten. Jetzt ist das gesamte System – von der Erstaufnahme einer Anzeige bis zur Aktenführung – papierlos.
Die Umstellung folgt einer bundesweiten Vorgabe aus der Strafprozessordnung (StPO). Die Paragrafen 32 bis 32f schreiben vor, dass alle Strafverfahren ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden müssen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Bundesländern, die das System vorzeitig vollständig eingeführt haben.
Durch den Verzicht auf physische Akten sparen Behörden Zeit und Ressourcen. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen keine Dokumente mehr in Papierform austauschen, was Ermittlungen beschleunigt und den Verwaltungsaufwand verringert.
Das neue System vereinfacht die Bearbeitung von Strafanzeigen in der Region erheblich. Bürger profitieren von schnelleren Abläufen, während Behörden Material- und Personalkosten einsparen. Bis 2026 muss die vollständige digitale Umstellung bundesweit abgeschlossen sein.






