"Richi"-Spruch löst juristischen Streit um Merchandise-Rechte aus
Ein viraler Spruch aus dem Schweizer Fernsehen hat eine juristische Auseinandersetzung um nicht autorisierte Merchandise-Artikel ausgelöst. Die Familie Schönbächler, deren verstorbener Vater Hermann die Redewendung "Richi" in einer beliebten SRF-Sendung geprägt hatte, hat die kommerzielle Nutzung nie genehmigt. Nun geraten Händler und ein Influencer unter Druck, nachdem die Familie die Entfernung der Produkte aus dem Verkauf gefordert hat.
Der Streit begann, als der Influencer Zeki Hermann Schönbächlers ikonischen "Richi"-Spruch in seine Comedy-Soundboxen aufnahm. Der Ausspruch, der ursprünglich aus einer SRF-Produktion von 2011 stammt, wurde zum viralen Hit und entwickelte sich zu einem beliebten Internet-Phänomen. Die Familie Schönbächler betonte jedoch, sie habe weder ihre Zustimmung gegeben noch von den Produkten profitiert.
Der Schweizer Sender SRF bestätigte, die Zeile nicht für kommerzielle Zwecke ohne die Erlaubnis der Familie lizenziert zu haben. Als Reaktion nahmen die Online-Händler Galaxus und Brack die Soundboxen zunächst aus ihrem Sortiment. Brack erklärte später, die Artikel bis zur Klärung der rechtlichen Fragen nicht wieder anzubieten, während Galaxus eine überarbeitete Version weiterhin verkaufte.
Die Familie Schönbächler appellierte öffentlich, den Hype um den Spruch zu beenden, und forderte Respekt sowie Privatsphäre für ihre Kinder. Zudem baten sie Zeki direkt, den "Richi"-Meme aus seinen Produkten zu entfernen. Der Influencer bestätigte inzwischen, dass die Redewendung in seiner neuen Soundbox nicht mehr vorkommt und alle aktuellen Artikel den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Restbestände der alten Version verkauft er jedoch weiterhin ab.
Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung viraler Inhalte ohne entsprechende Rechte verbunden sind. Zekis aktualisierte Soundboxen enthalten den "Richi"-Spruch nicht mehr, und die Händler haben ihre Angebote angepasst. Der Wunsch der Familie nach Privatsphäre bleibt bestehen – der Vorfall dient als Mahnmal für die Grenzen des geistigen Eigentums in digitalen Medien.






