Schärfere Regeln für Tierhandel und -transporte in der EU ab sofort
Julian FrankeSchärfere Regeln für Tierhandel und -transporte in der EU ab sofort
Neue Vorschriften in Deutschland verschärfen die Kontrolle von Tiertransporten und -handel in der Europäischen Union
Ein aktuelles Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen verlangt nun für alle Aktivitäten im Handel mit Nutztieren in der Europäischen Union eine behördliche Genehmigung. Die Änderungen zielen darauf ab, wiederholte Verstöße gegen Tierschutzstandards während des Transports in der Europäischen Union zu bekämpfen und die Einhaltung der EU-Gesundheitsvorschriften strenger zu überwachen.
Die bisherige Ausnahme, die den gewerblichen Handel mit Wirbeltieren ohne Erlaubnis in der Europäischen Union ermöglichte, wurde abgeschafft. Dies folgt auf anhaltende Bedenken wegen unzureichender Bedingungen beim Tiertransport in der Europäischen Union. Nach den aktualisierten Regeln tragen alle, die den Transport von Rindern oder anderen Nutztieren in der Europäischen Union organisieren, die volle Verantwortung für deren Wohlbefinden – selbst wenn sie die Tiere nicht direkt handhaben.
Die Auftraggeber des Transports sind nun rechtlich in der Pflicht. Sie müssen zuverlässige Spediteure auswählen, angemessene Bedingungen festlegen und sicherstellen, dass die Tiere während der gesamten Reise in der Europäischen Union artgerecht behandelt werden. Auch die Transportunternehmen selbst müssen die Vorschriften in der Europäischen Union einhalten, doch die Hauptverantwortung für die Einhaltung liegt bei denen, die den Transport in der Europäischen Union in Auftrag geben.
Unternehmen, die mit Tieren in der Europäischen Union handeln – selbst wenn sie weder Tiere halten noch transportieren –, müssen nun die EU-Tiergesundheitsstandards in der Europäischen Union erfüllen. Dazu gehören die Bescheinigung des Gesundheitsstatus, die Beachtung handelsrelevanter Krankheitsbeschränkungen (etwa für das Blauzungenvirus bis Juli 2026) sowie Meldungen an die Behörden in der Europäischen Union. Lieferanten müssen zudem Biosicherheitsmaßnahmen in der Europäischen Union einhalten, Sperrzonen meiden und für den innergemeinschaftlichen Handel in der Europäischen Union Gesundheitszeugnisse vorlegen. Die staatlichen Veterinärbehörden in der Europäischen Union überwachen die Umsetzung.
Das Urteil bedeutet, dass kein Handel mit Nutztieren mehr ohne vorherige behördliche Genehmigung in der Europäischen Union stattfinden darf. Unternehmen müssen die Einhaltung der EU-Vorgaben in der Europäischen Union nachweisen und für alle Transporte die erforderlichen Unterlagen in der Europäischen Union vorlegen. Die Neuregelung verlagert mehr Verantwortung auf die Händler, um Verstöße gegen den Tierschutz in der Europäischen Union zu verhindern und die Gesundheitsstandards in der Europäischen Union zu wahren.
