09 June 2026, 12:16

Schlägerei in Gelsenkirchen: 14-Jähriger mit Steinen verletzt – Polizei ermittelt

POL-GE: Gefährliche Körperverletzung in Bulmke-Huellen

Schlägerei in Gelsenkirchen: 14-Jähriger mit Steinen verletzt – Polizei ermittelt

Auseinanderstetzung zwischen Jugendgruppen in Gelsenkirchen – 14-Jähriger verletzt

Bei einer Schlägerei zwischen zwei Jugendgruppen ist am Sonntag, dem 6. April 2025, in Gelsenkirchen ein 14-jähriger Junge verletzt worden. Der Vorfall begann in einem Park in der Nähe der Straße Am Schalker Verein und eskalierte anschließend im umliegenden Gebiet. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und gegen die Beteiligten Maßnahmen ergriffen.

Die Auseinandersetzung entzündete sich, als sich zwei verfeindete Gruppen mit jeweils etwa zehn Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren im Park trafen. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der ein Messer gezogen, aber nicht eingesetzt wurde. Zudem versprühte eine unbekannte Person Reizgas, durch das jedoch niemand verletzt wurde.

Die Konfrontation setzte sich in der Nähe des Unterführungsbereichs an der Kreuzung Hohenzollernstraße/Ückendorfer Straße fort. Dort wurde ein 14-jähriger Junge zweimal mit einem Stein am Kopf getroffen und erlitt leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn zur Behandlung ins Krankenhaus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige – einen 12-Jährigen und einen 14-Jährigen, beide aus Gelsenkirchen – vorläufig fest, bevor sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben wurden. Gegen die Beteiligten wurden Platzverweise verhängt, und es wurden Strafanzeigen erstattet. Die Ermittlungen dauern an.

Zeugen oder Personen mit Hinweisen werden gebeten, sich an die Polizei Gelsenkirchen zu wenden. Medienanfragen richten Sie bitte an Jens Hoffmann unter der Telefonnummer +49 (0) 209 365-2013 oder per E-Mail an [email protected]. Der Fall wird nun im Rahmen des Strafverfahrens weiterverfolgt.

Quelle