07 June 2026, 12:12

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch fordert Reformen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch fordert Reformen

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Eintragungen allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen – ohne Gutachten oder fachliche Stellungnahmen. Nun fordern drei Ministerinnen Nachbesserungen, um Missbrauch des Systems zu verhindern.

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Aktuell reicht für eine Geschlechtsänderung eine formlose Erklärung beim Standesamt. Doch fehlen klare Regelungen, um offensichtliche Missbrauchsversuche zu blockieren. Ein Fall in Nordrhein-Westfalen zeigte diese Lücke auf: Ein Polizist ließ sein Geschlecht vorübergehend ändern, um seine Beförderungschancen zu erhöhen – und musste später mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Ein weiterer, viel diskutierter Vorfall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ und nun eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt anstrebt.

Die geplante Novelle soll Standesämtern die Möglichkeit geben, offensichtliche Missbrauchsfälle abzulehnen. Statt pauschaler Ablehnungen könnten strittige Anträge an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle verwiesen werden. Damit soll das Vertrauen in das Gesetz gewahrt bleiben, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung infrage zu stellen.

Die Änderung greift eine Idee auf, die bereits in der ursprünglichen Begründung des Selbstbestimmungsgesetzes angelegt war: Selbst bei erschlichenen Geschlechtseintragungen garantiert das Gesetz keine bestimmten Folgen – etwa die Unterbringung in einer bestimmten Haftanstalt. Die Ministerinnen argumentieren, dass strengere Kontrollen Missbrauch verhindern, ohne den Kern des Gesetzes zu schwächen.

Die geplanten Anpassungen sollen neue Schutzmechanismen gegen Missbrauch einführen, ohne den Zugang zum Verfahren zu erschweren. Standesämter könnten eindeutig betrügerische Anträge blockieren, während umstrittene Fälle einer weiteren Prüfung unterzogen würden. Wird die Reform verabschiedet, wäre es die erste größere Nachjustierung des Selbstbestimmungsgesetzes seit seinem Start.

Quelle