13 February 2026, 08:33

Telekom scheitert mit Netzwerknamen-Werbung vor Gericht

Ein Close-up eines Handydisplays mit einem Raster aus verschiedenen Social-Media-Icons in unterschiedlichen Formen, Größen und Farben, von leuchtend bis dezent.

Telekom scheitert mit Netzwerknamen-Werbung vor Gericht

Deutsche Telekom ändert Netzwerknamen für Werbung – und scheitert vor Gericht

Die Deutsche Telekom hatte kürzlich den auf den Handys der Kunden angezeigten Netzwerknamen geändert, um für ihre Dienste zu werben. Die im Januar gestartete Kampagne ersetzte die übliche Bezeichnung durch den Slogan "Im besten Netz". Doch der Schritt sorgte für Verwirrung und Kritik – manche Nutzer fürchteten einen Hackerangriff, andere bemängelten die ungewollte Nutzung ihrer Smartphones für Werbung.

Nach einer Gerichtsentscheidung endete die Aktion vorzeitig. Konkurrenten hatten gegen den Slogan geklagt und so ein frühes Ende aller damit verbundenen Werbemaßnahmen erzwungen.

Die Kampagne war im Januar 2026 angelaufen, als die Deutsche Telekom den Netzwerknamen auf den Geräten der Nutzer anpasste. Statt der Standardbezeichnung erschien "Im besten Netz" – ein Slogan, der die behauptete Überlegenheit des Unternehmens unterstreichen sollte. Nicht zum ersten Mal griff das Unternehmen zu dieser Methode: Während der frühen COVID-19-Lockdowns hatte es den Text in "BleibtZuhause T.de" geändert.

Doch diesmal stieß die Änderung auf sofortigen Widerstand. Kunden äußerten sich in sozialen Medien besorgt und fragten, ob ihre Geräte kompromittiert seien. Andere kritisierten, dass ihre Handydisplays ohne Zustimmung für Werbung zweckentfremdet wurden.

Bereits Anfang Februar lief die Kampagne aus. Tests zeigten, dass neu aktivierte SIM-Karten und eSIM-Profile den Slogan nicht mehr anzeigten. Ursprünglich hatte die Deutsche Telekom geplant, die Bezeichnung bis zum 22. Februar zu nutzen – doch rechtliche Schritte zwangen sie zu einer früheren Kehrtwende.

Vodafone und Telefónica reichten Eilbeschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Sie argumentierten, der Slogan täusche Verbraucher durch unbelegte Überlegenheitsbehauptungen. Am 10. Februar erließ das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, die sämtliche Kampagnenmaterialien – darunter Anzeigen, Plakate und digitale Inhalte – untersagte. Das Gericht urteilte, die Aussage verstoße gegen §5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da sie unverifizierte Vergleiche mit Mitbewerbern anstelle.

Die Deutsche Telekom kam der Anordnung nach und stellte den ursprünglichen Netzwerknamen früher als geplant wieder her. Das Düsseldorfer Gericht bestätigte die Entscheidung, verzichtete jedoch auf weitere Auskünfte ohne zusätzliche Verfahrensdetails. Wie Caschys Blog berichtete, zielte die Verfügung speziell auf die vorzeitige Beendigung der Netzwerkanzeige ab.

Durch das gerichtliche Eingreifen wurde die Werbeoffensive der Deutschen Telekom jäh gestoppt. Die Kunden sahen den Netzwerknamen schneller wieder in der gewohnten Form – früher, als das Unternehmen es vorgesehen hatte. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Telekommunikationsanbieter künftig mit Qualitätsbehauptungen in Kampagnen werben dürfen.