19 March 2026, 16:18

Windkraftanlage siegt gegen Paragliding-Club: Gericht weist Eilantrag ab

Luftaufnahme eines Baseball-Stadions mit zwei Paragleitern darüber, umgeben von Gebäuden, Bäumen, Straßen, Fahrzeugen und Gras.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt gegen Paragliding-Club: Gericht weist Eilantrag ab

Ein Paragliding- und Drachensegler-Club in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Clubs ab und urteilte, dass im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.

Der Club hatte argumentiert, dass die in 550 Metern Entfernung zur Startrampe geplante Anlage unzumutbare Einschränkungen und erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen würde. Seine Anwälte behaupteten, das Projekt gefährde den Flugbetrieb an einem der meistgenutzten Standorte der Region, von dem aus seit der Eröffnung 1998 jährlich rund tausend Starts erfolgen.

Das OVG räumte zwar ein, dass es zu gewissen Beeinträchtigungen kommen werde, sah jedoch keine Belege dafür, dass die Windkraftanlage die Zukunft des Clubs gefährde. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h mit nur minimalen Störungen möglich blieben. Zudem betonten sie, dass in den vergangenen fünf Jahren im Land keine Windräder in der Nähe aktiver Gleit- oder Paragliding-Standorte genehmigt worden seien.

Mit der gerichtlichen Entscheidung kann der Windpark nun wie geplant realisiert werden – trotz der Einwände des Clubs.

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Da die Klage abgewiesen wurde, wird der Bau der Anlage voranschreiten. Das Urteil bestätigt, dass das Planungsverfahren den rechtlichen Anforderungen entsprochen hat, auch wenn der Club Bedenken hinsichtlich der Betriebsabläufe und der Sicherheit geäußert hatte. Der Standort bleibt zwar in Betrieb, doch könnten Flüge je nach Windverhältnissen Einschränkungen unterliegen.

Quelle