Zoll fahndet auf A44: Schmuggel mit Motor, Handys und Smartwatch aufgedeckt
Anton MeyerZoll fahndet auf A44: Schmuggel mit Motor, Handys und Smartwatch aufgedeckt
Zollbeamte in Bielefeld haben auf der Autobahn A44 einen in Rumänien zugelassenen Transporter angehalten und nicht deklarierte Waren im Wert von mehreren tausend Euro beschlagnahmt. Der Fahrer, der aus dem Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war, konnte die erforderlichen Importpapiere für die im Fahrzeug versteckten Gegenstände nicht vorlegen.
Die Entdeckung hat nun zu einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung geführt. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe von Geseke, als Beamte einen Kleintransporter mit rumänischem Kennzeichen kontrollierten. Im Inneren entdeckten sie einen gebrauchten Automotor, zwei neue Handys und eine gebrauchte Smartwatch. Zudem wurde eine Rechnung für den Motor im Wert von 4.500 Pfund im Fahrzeug sichergestellt.
Der Transporter transportierte neben dem Fahrer und zwei Mitfahrern auch verschiedene Post- und Paketsendungen. Ein Teil der Waren stammte aus dem Vereinigten Königreich, doch der Fahrer konnte die für die legale Einfuhr nach Deutschland notwendigen Zolldokumente nicht vorweisen.
Nach EU-Regeln dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen, bei Anreise per Flugzeug oder Schiff sogar bis zu 430 Euro. Alles, was diese Freigrenzen überschreitet, muss deklariert und mit Einfuhrumsatzsteuer belegt werden. Der Fahrer versuchte, die Gegenstände zu schmuggeln, um etwa 1.150 Euro an Steuern zu umgehen.
Da er die fälligen Abgaben nicht vor Ort begleichen konnte, muss sich der Fahrer nun einem Strafverfahren stellen. Der beschlagnahmte Motor, die Handys und die Smartwatch bleiben bis zum Abschluss der Ermittlungen in Verwahrung.
Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Nichtdeklarierung hochwertiger Waren beim Eintritt in die EU verbunden sind. Die Zollbehörden haben die Gegenstände eingezogen und ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen dem Fahrer empfindliche Strafen.






