AfD-Funktionär Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Lina SchmidtAfD-Funktionär Tim Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In den Parteiausschlussverfahren gegen den Wuppertaler AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Antrag auf Befangenheit eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen reichte das Gesuch am 26. September beim Landesparteigericht ein. Schramm, der die Vorwürfe parteiischer Verhaltensweisen zurückweist, genießt trotz des laufenden Verfahrens weiterhin lokale Unterstützung.
Die Verfahren hatten bereits im Juli begonnen, doch Schramm kandidierte in dieser Zeit erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat – und gewann einen Sitz. Der Antrag begründet die Befangenheitsbedenken unter anderem mit Schrammms früherer Tätigkeit in der ukrainischen Armee im Einsatz gegen Russland. Auch seine Verbindungen zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler stehen in der Kritik. Laut den Unterlagen seien die Gründe für den Befangenheitsantrag schwerwiegend und nicht von der Hand zu weisen, was die Sorge vor Voreingenommenheit verstärke.
Hinzu kommt eine weitere Verkomplizierung des Falls durch die Beteiligung von Richter Hartmut Beucker. Beucker, der über Schrammms Parteiaufnahme entschied, ist selbst Mitglied der AfD-Fraktion im Landtag. Seine Doppelfunktion wirft Fragen nach seiner Neutralität in dem Verfahren auf. Ohne Zugang zu detaillierten Gerichtsakten bleibt jedoch unklar, wie er in früheren AfD-relevanten Fällen urteilte.
Schramm beteuert seine Unschuld und behauptet, die Anschuldigungen seien haltlos. Sein lokaler Verband steht hinter ihm, was seiner Verteidigung zusätzlich Gewicht verleiht. Trotz der Kontroverse deutet seine Wahl in den Stadtrat auf anhaltende Rückendeckung durch die Wuppertaler Wähler hin.
Das Parteigericht wird nun den Befangenheitsantrag und dessen Auswirkungen auf das Ausschlussverfahren prüfen. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies Schrammms Position innerhalb der AfD und seine politische Zukunft beeinflussen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Handhabung ähnlicher Interessenkonflikte in Parteiverfahren haben.






