Bottrop weitet Solarförderung aus – ab November 2025 gibt es bis zu 1.000 Euro pro Haushalt

Bottrop weitet Solarförderung aus – ab November 2025 gibt es bis zu 1.000 Euro pro Haushalt
Bottrops Solarenergie-Initiative wird ausgeweitet – Förderanträge ab 15. November 2025 möglich Die Stadt Bottrop will mit einem erweiterten Förderprogramm die energetische Unabhängigkeit privater Haushalte stärken und die Versorgungssicherheit erhöhen. Ab dem 15. November 2025 können Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Förderung stellen. Digital eingereicht werden können Unterlagen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie Stecker-Solargeräte, wobei nach der Inbetriebnahme ein Zeitfenster von zwei Monaten für die Einreichung gilt. Besonders hervorzuheben: Auch Mieter und Wohnungseigentümer können von der Förderung profitieren – ein Schritt hin zu mehr Klimagerechtigkeit. Für PV-Anlagen ist die Installation eines Batteriespeichers Voraussetzung. Die Förderung beträgt 300 Euro zuzüglich 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal jedoch 1.000 Euro pro Haushalt. Bei Stecker-Solargeräten wurde die zulässige Wechselrichterleistung auf 800 Watt erhöht, was insbesondere Haushalten in Mehrfamilienhäusern zugutekommt. Antragsteller müssen sich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und eine Handwerkererklärung sowie ein Inbetriebnahmeprotokoll vorlegen. Die Stadt Bottrop stellt für die Initiative 50.000 Euro bereit. Das Programm knüpft an eine erstmals 2019 gestartete Fördermaßnahme an und berücksichtigt in den aktualisierten Richtlinien soziale sowie technische Entwicklungen. Ziel bleibt, die energetische Eigenversorgung der Haushalte zu steigern und die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Sanierung der Wuppertaler Straße startet im Januar - Zweijähriges Großprojekt beginnt
Solingen - Die lange angekündigte Sanierung der Wuppertaler Straße steht bevor: Ab Montag, dem 12. Januar, beginnen umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt zwischen Gräfrath - von der Kreuzung "In der Freiheit" - und der Stadtgrenze zu Wuppertal. Als zuständige Behörde ist das Land Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Da gleichzeitig zahlreiche weitere Arbeiten durchgeführt werden, sind Straßen.NRW und der

Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung von Tönisvorst mit Abschied von Uwe Leuchtenberg Demokratie lebt von Engagement
"Im Rahmen meiner Kenntnisse und Fähigkeiten - gestützt auf das Grundgesetz und die Landesverfassung und zum Wohl der Gemeinschaft" - mit diesen Worten, die vielen Stadtverordneten der Stadt Tönisvorst aus ihrem eigenen Amtseid bekannt sind, eröffnete Bürgermeister Kevin Schagen eine Sonderausschusssitzung der Tönisvorster Stadtverordnetenversammlung, in der verdiente Persönlichkeiten für ihre langjährige Einsatzbereitschaft geehrt wurden.

Motorradfahrer stirbt bei Unfall in Bielefeld
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