Bundesgericht kippt Einbürgerung ohne syrischen Pass – was das für Bewerber bedeutet

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Bundesgericht kippt Einbürgerung ohne syrischen Pass – was das für Bewerber bedeutet

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat seinen Rechtsstreit um die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Pass weiterhin das primäre Mittel bleibt, um die Identität für eine Einbürgerung nachzuweisen. Das Urteil kippt damit eine frühere Entscheidung, die dem Antragsteller stattgegeben hatte.

Der Fall begann, als die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) den Einbürgerungsantrag des Mannes ablehnten. Die Beamten bestanden darauf, dass er einen syrischen Pass vorlegen müsse, den er jedoch nicht beantragen wollte.

Die Entscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen an die Identitätsprüfung für Einbürgerungsbewerber. Wer keinen Pass besitzt, muss nun nachweisen, dass er sich erfolglos um einen bemüht hat. Der Fall setzt damit einen klaren Maßstab für künftige Einbürgerungsanträge in Deutschland.