05 April 2026, 10:16

Bundesrat verschärft Kampf gegen grausame Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Ein Buch mit dem Titel "Die Jersey-, Alderney- und Guernsey-Kuh: Wie man auswählt, verwaltet und züchtet, um den größten Gewinn zu erzielen" mit einer Illustration einer Kuh auf dem Cover.

Bundesrat verschärft Kampf gegen grausame Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Der Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um die anhaltenden Verstöße gegen den Tierschutz bei Lebendtierexporten zu bekämpfen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere EU-weite Vorschriften für den Transport von Tieren in Drittstaaten fordert. Dieser Schritt folgt auf wiederholte Vorfälle schwerwiegender Misshandlungen während solcher Transporte.

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Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss deckt Versäumnisse bei der aktuellen Aufsicht auf. Die Behörden räumen ein, dass sie Verstöße gegen den Tierschutz während des Tiertransports nicht verhindern können, wodurch die Tiere weiterhin gefährdet sind. Besonders besorgniserregende Fälle gab es in den letzten Jahren bei Exporten in die Türkei, nach Kasachstan und Algerien.

2023 starben Hunderte Rinder an Bord des Frachters Spiridon II, der österreichischer Nutztiere in die Türkei transportierte. Ähnliche Vorwürfe gab es bei irischen Exporten nach Algerien. Die Bundesländer bestehen nun auf rechtlich verbindliche EU-Regelungen, um solche Vorfälle zu unterbinden.

Zu den zentralen Forderungen gehört, der EU-Kommission die Befugnis zu erteilen, Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu verbieten, bis sich die Bedingungen verbessern. Künftige tierärztliche Gesundheitszeugnisse müssen zudem Tierschutzstandards enthalten. Darüber hinaus sollten Lebendtiertransporte nur noch genehmigt werden, wenn das Zielland sich offiziell zur Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) verpflichtet.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren zurückzuziehen.

Ziel des Beschlusses ist es, rechtliche Schlupflöcher zu schließen, die Tierleid bei Langstreckentransporten ermöglichen. Strengere EU-Vorschriften und Durchsetzungsbefugnisse könnten künftige Verstöße verringern. Die nächsten Schritte hängen von der Reaktion der Bundesregierung und möglichen Verhandlungen auf EU-Ebene ab.

Quelle