21 March 2026, 18:16

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro Leitungszulage zurückzahlen – nach jahrelanger Fehlzahlung

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien Hunderte von Dollar monatlich kosten können.

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro Leitungszulage zurückzahlen – nach jahrelanger Fehlzahlung

Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Strafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt eine Schulleiterzulage erhalten hatte. Die Zahlungen setzten sich fort, obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterposition bereits Jahre zuvor aufgegeben hatte. Die Behörden entdeckten den Fehler erst im Rahmen einer Untersuchung zu den Überzahlungen.

Die Pädagogin hatte zeitweise als kommissarische Schulleiterin gearbeitet, war aus dieser Funktion jedoch schon lange ausgeschieden. Dennoch erhielt sie weiterhin eine Leitungszulage – eine Funktionszulage für Führungsaufgaben – in Höhe von insgesamt rund 31.300 Euro. Vor Gericht gab sie an, sie habe angenommen, es handele sich um Nachzahlungen, und ihre Gehaltsabrechnungen nur selten geprüft.

Das Landesbesoldungsamt bemerkte den Irrtum über einen längeren Zeitraum hinweg nicht. Als Beamtin war die Lehrerin gesetzlich verpflichtet, die Unstimmigkeit zu melden – was sie jedoch unterließ. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, durch Unterlassen Betrug begangen zu haben, was schließlich zu ihrer Verurteilung führte.

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Das Gericht entschied, dass sie die zu Unrecht erhaltenen Gelder in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen muss. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, sodass weitere juristische Schritte möglich bleiben.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Versäumnisse bei der Gehaltskontrolle im staatlichen System. Die Lehrerin muss nun mit finanziellen Sanktionen und laufenden Rückzahlungen rechnen. Zudem könnte das Ergebnis eine Überprüfung ähnlicher Fälle nach sich ziehen, um künftige Fehler zu vermeiden.

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