Gericht in Münster zieht klare Grenzen für pro-palästinensische Protestparolen

Gericht in Münster zieht klare Grenzen für pro-palästinensische Protestparolen
Ein deutsches Gericht hat über die Rechtmäßigkeit mehrerer pro-palästinensischer Parolen entschieden und dabei einige Verbote bestätigt, während andere Einschränkungen aufgehoben wurden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verkündete am Freitag sein Urteil und bezog dabei Stellung zu Sprechchören im Zusammenhang mit dem anhaltenden Gaza-Konflikt. Die Entscheidung legt fest, welche Äußerungen als Volksverhetzung gelten und welche unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen.
Das Gericht bestätigte das Verbot zweier Parolen, die mit der in Deutschland verbotenen Hamas in Verbindung stehen. Der Ruf "Yalla, yalla, Intifada" bleibt untersagt, da die Richter ihn als wahrscheinlich hetzerisch einstuften. Sie argumentierten, ein "unvoreingenommener Beobachter" würde in der Parole nicht zwischen gewaltsamem und gewaltfreiem Widerstand unterscheiden. Ebenfalls verboten bleibt der Spruch "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" – trotz seines Freiheitsappells – wegen seiner Verbindung zur Hamas.
Das Urteil schafft klarere Grenzen für Protestäußerungen in Deutschland. Einige Parolen bleiben wegen ihrer mutmaßlichen Nähe zu Gewalt oder Extremismus verboten, während andere nun unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Entscheidung lässt jedoch Raum für weitere juristische Debatten, da ein abschließendes Urteil eines höheren Gerichts noch aussteht.

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