17 March 2026, 14:15

Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Umzugspläne gekippt

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Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Umzugspläne gekippt

Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), ihren Standort in Höxter zu schließen, gestoppt. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule, den Lehrbetrieb dort einzustellen, für rechtswidrig. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die geplante Verlegung der Studiengänge bis Februar 2026.

Die Hochschule hatte zudem vorgeschlagen, das Gelände langfristig als Gemeinwohl-Campus Höxter umzunutzen. Bisher liegen jedoch keine konkreten Pläne oder vom Land unterstützte Alternativen vor.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vollständige Schließung eines Campus über die Befugnisse der Hochschule hinausgeht. Nach Landesrecht genießt der Standort Höxter expliziten Schutz und darf nicht einfach aufgegeben werden. Das bedeutet, dass die TH OWL Kurse nicht ohne Weiteres nach Detmold oder Lemgo verlegen darf, solange keine genehmigte Lösung für Höxter vorliegt.

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Schon im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung in die Umzugspläne der Hochschule eingegriffen. Das Gericht bestätigte diesen Schritt nun als rechtmäßig. Ohne ein strukturiertes Konzept für die Zukunft Höxters müssen die Verlegungsversuche der Studiengänge vorerst ausgesetzt werden.

Die TH OWL hatte die Einstellung des Lehrbetriebs in Höxter im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategie angekündigt. Das Urteil macht jedoch deutlich, dass ein solcher Schritt einer rechtlichen Begründung und der Abstimmung mit dem Land bedarf. Bisher gibt es keine dokumentierten offiziellen Vorbereitungen oder Alternativnutzungen für den Campus.

Die Entscheidung zwingt die TH OWL, ihre Umzugspläne ohne weitere Zustimmung des Landes vorerst auf Eis zu legen. Der Campus Höxter bleibt nach Hochschulrecht rechtlich geschützt. Die Hochschule muss nun ihre Strategie im Einklang mit dem Gerichtsurteil überarbeiten.

Quelle