Grundsteuer 2025: Warum Eigentümer jetzt noch handeln müssen
Grundbesitzer in Deutschland haben noch Zeit, auf Steueränderungen zu reagieren. Bis Ende 2024 gelten in den Kommunen weiterhin die alten Regeln zur Berechnung und Erhebung der Grundsteuer. Die neuen Sätze treten erst ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete zwar bereits am 31. Januar 2023. Doch seit Ende Februar verschicken die Finanzämter Mahnungen an säumige Eigentümer. Wer seine Erklärung noch nicht eingereicht hat, kann dies weiterhin online über ELSTER oder in Papierform nachholen.
Für Fragen steht eine Grundsteuer-Hotline zur Verfügung, die von Montag bis Freitag besetzt ist – besonders gute Erreichbarkeit gibt es hier ab 13:00 Uhr. Über das Geodatenportal lassen sich zudem wichtige Angaben zu Grundstücken abrufen, etwa den Flurstücksbezirk und den Bodenrichtwert. Daniel Wieneke, Kämmerer der Stadt Solingen, ruft Grundbesitzer wiederholt dazu auf, ihre Unterlagen zeitnah einzureichen.
Die Erklärungen sind entscheidend für die Festlegung der neuen Bewertungsmaßstäbe. Die Einnahmen aus der Grundsteuer finanzieren kommunale Leistungen wie Schulen, Schwimmbäder und Theater. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann die aktualisierten Grundsteuerwerte. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Zahlungen nach dem reformierten Recht fällig. Bis dahin bleibt das alte System für Berechnung und Einzug maßgeblich.
