Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte über Steuergerechtigkeit aus

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Ein weißes Auto mit der Nummer 771-299 steht auf der Straße, rechts daneben eine Bank, im Hintergrund ein Gebäude und ein Geschäft namens 'Immobilienversicherung'.

Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte über Steuergerechtigkeit aus

Richterliche Entscheidung zum Grundsteuerzuschlag löst Chaos aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf

Solingen - Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Steuersätze für die Grundsteuer auf nichtwohnungseigene Gebäude innerhalb ihrer jeweiligen Kommunen verletzen das verfassungsmäßige Steuergerechtigkeitsprinzip. Folglich sind alle auf diesen Sätzen beruhenden Grundsteuerfestsetzungen unwirksam. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dies am 4. Dezember 2025. Diese Nachricht hat in 'politischer Solingen' für Aufsehen gesorgt.

2025-12-06T07:52:13+00:00

Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten

Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU mahnt zur Gelassenheit

Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für nichtwohnliche Immobilien in ihren jeweiligen Kommunen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat in Nordrhein-Westfalen eine Debatte über die Fairness der Grundsteuer entfacht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte, dass die erhöhten Steuersätze für Gewerbe- und Industrieimmobilien in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstoßen. Die am 4. Dezember 2025 verkündete Entscheidung hat bereits politische Spannungen ausgelöst – insbesondere in Solingen.

Laut Gericht haben die vier Städte unzulässige Hebesätze für gewerbliche und industrielle Grundstücke festgelegt. Das Urteil besagt, dass diese differenzierten Sätze gegen den Grundsatz der Steuergleichheit verstoßen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Berufungen möglich bleiben.

Die finanzpolitischen Experten der CDU, Carsten Becker und Dirk Errestink, riefen zu besonnenen Reaktionen auf. Becker, einer der Autoren des CDU-Vorschlags für differenzierte Hebesätze, betonte, dass die Diskussion trotz des Urteils offen bleiben solle. Errestink, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, wies darauf hin, dass die Urteile vorerst keine rechtliche Bindung entfalten.

Unterdessen verteidigte die CDU-Fraktion das Recht des Landesgesetzgebers, differenzierte Hebesätze zuzulassen. Sie mahnte zur Vorsicht und Verhältnismäßigkeit in der laufenden Debatte. Die Freie Demokratische Partei (FDP) begrüßte hingegen die Gerichtsentscheidung und sprach von einer "längst überfälligen Klarstellung".

Mit sofortigen Änderungen der Grundsteuer-Satzungen ist nicht zu rechnen. Sowohl Differenzierungen als auch Indexanpassungen werden vor 2027 nicht in Betracht gezogen.

Das Urteil des Gerichts hat die Spannungen in der Grundsteuerpolitik verschärft, wobei Städte mit möglichen Klagen konfrontiert sein könnten. Die politischen Parteien bleiben uneins, ob differenzierte Hebesätze überdacht werden sollten. Vorerst lässt die Entscheidung Raum für Berufungen – konkrete Änderungen bei der Steuerbemessung werden sich damit verzögern.