Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab Januar 2026 in Kraft

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Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab Januar 2026 in Kraft

Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet und damit Regelungen aktualisiert, die seit dem Jahr 2000 in Kraft waren. Die am 25. November 2025 getroffene Entscheidung bringt Änderungen bei den Steuersätzen, Befreiungen und Definitionen mit sich – alle Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine präzisere Definition von Wohngemeinschaften sowie überarbeitete Vorschriften für als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Die aktualisierte Satzung ersetzt veraltete Bestimmungen, die im Laufe der Jahre mehrfach geändert worden waren. Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung einer Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde. Diese speziell ausgebildeten Tiere, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützen, sind künftig von der Steuer befreit.

Die überarbeitete Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden müssen weiterhin höhere Gebühren zahlen, wobei die Abgabenstruktur vereinfacht wurde. Assistenzhunde sind nun vollständig von der Steuer ausgenommen – ein Schritt, der die Bemühungen des Rates widerspiegelt, regulatorische Anforderungen mit der Unterstützung schutzbedürftiger Bürger in Einklang zu bringen.

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