Mordprozess in Neuss: Angeklagter bestreitet Angriff auf Obdachlosen

Tod eines Obdachlosen - Angeklagter bestreitet Vorwürfe - Mordprozess in Neuss: Angeklagter bestreitet Angriff auf Obdachlosen
In Neuss hat der Prozess um den gewaltsamen Tod eines 56-jährigen Obdachlosen begonnen. Der einzige Angeklagte, ein 46-jähriger Ukrainer mit griechischem Pass, bestreitet jede Beteiligung an dem tödlichen Angriff. Er behauptet, die Verletzungen des Opfers seien durch Stürze in der Nähe des Rheinufers entstanden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, gemeinsam mit einem inzwischen verstorbenen 39-Jährigen das Opfer in Grimlinghausen brutal angegriffen zu haben. Der Angriff soll nach einem Streit über den Standort eines Zeltes erfolgt sein. Der Angeklagte hingegen hält daran fest, dass die Verletzungen des Opfers nicht durch einen Angriff, sondern durch Stürze am Flussufer verursacht wurden.
Der 46-Jährige sagte aus, er habe das Opfer leblos in dessen Zelt am folgenden Tag aufgefunden und ihm zuvor nach einer Auseinandersetzung geholfen. Der 39-jährige Mittäter, der sich in Untersuchungshaft das Leben nahm, war zunächst gemeinsam mit dem Angeklagten der Beteiligung am Tod des Obdachlosen beschuldigt worden. Die Ermittlungsbehörden stützten ihre Anklage auf den Vorfall in Grimlinghausen.
Da der 39-jährige Komplize sich in Untersuchungshaft das Leben genommen hat, muss sich nun der 46-Jährige allein wegen des gemeinschaftlichen Mordes an dem 56-jährigen Obdachlosen verantworten. Der Prozess geht weiter, während der Angeklagte seine Unschuld beteuert und darauf besteht, dass die Verletzungen des Opfers nicht durch einen Angriff verursacht wurden.

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