Neue Verkehrsregeln und Büchereigebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Philipp SchulteNeue Verkehrsregeln und Büchereigebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Die Stadt Lünen hat am Dienstag, dem 31. März 2026, ihr aktuelles Amtsblatt veröffentlicht. Ausgabe Nr. 14/2026 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen, darunter neue Verkehrsregelungen und aktualisierte Gebühren für die Stadtbücherei. Die Veröffentlichung steht den Bürgerinnen und Bürgern sowohl in gedruckter Form als auch online zur Verfügung.
Vier neue allgemeine Verwaltungsvorschriften wurden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erlassen. Betroffen sind bestimmte Verkehrsbereiche in Lünen und Altlünen. Die erste Anordnung gilt für die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flur 10, Flurstück 2184). Die zweite und dritte Verordnung beziehen sich auf die Straße Am Christinentor in Lünen (Flur 10, Flurstücke 1750 und 1752).
Weitere Änderungen betreffen den Alten Kirchweg in Altlünen. Hier sind Flurstücke aus mehreren Fluren betroffen: Flur 15 (Flurstücke 390, 651 und 1864), Flur 15 (Flurstück 1246) sowie Flur 16 (Flurstück 475). Übergeordnete Verkehrsregelungen für Altlünen oder Lünen wurden im März 2026 nicht eingeführt, da keine weiteren Unterlagen vorliegen.
Zudem veröffentlichte das Amtsblatt die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen. Druckexemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Infopoint im Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1) erhältlich. Das vollständige Dokument kann auch auf der offiziellen Website der Stadt eingesehen werden.
Die neuen Verkehrsregelungen stellen die einzigen Änderungen an den Straßenverordnungen in dieser Ausgabe dar. Bürgerinnen und Bürger können die genauen Details im Amtsblatt – online oder im Rathaus – nachlesen. Die überarbeitete Gebührenstruktur der Bücherei ist bereits in Kraft getreten.






