Neues Ordnungsbehördengesetz stärkt Schutz für kommunale Ordnungskräfte und öffentliche Sicherheit
Lina SchmidtNeues Ordnungsbehördengesetz stärkt Schutz für kommunale Ordnungskräfte und öffentliche Sicherheit
Der Landtag hat eine Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Das neue Gesetz soll kommunale Ordnungskräfte besser vor Respektlosigkeit, Bedrohungen und Gewalt schützen. Zudem führt es klarere Regelungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein.
Die Änderungen ermöglichen längerfristige Platzverweise für Personen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen schaffen. Martins Heinen, Oberbürgermeister und Sprecher der Stadt, begrüßt die Entscheidung und betont, sie schaffe dringend benötigte Klarheit für die lokale Ordnungsbehörde. Er ist überzeugt, dass die verlängerten Platzverweise dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) helfen werden, wiederkehrende Probleme in Brennpunkten wirksamer zu bekämpfen.
Die Reform sieht außerdem einen erweiterten Einsatz von Körperkameras vor, wobei eine Voraufzeichnungsfunktion eingeführt wird, um Vorfälle besser zu dokumentieren. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner erwarten, dass diese Neuerungen den KOD stärken und die öffentliche Sicherheit verbessern werden. Die örtliche CDU hat angekündigt, sich für eine zügige und konsequente Umsetzung der neuen Maßnahmen einzusetzen.
Das überarbeitete Gesetz modernisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und bietet transparenter gestaltete Regeln. Es zielt darauf ab, die Sicherheit von Ordnungskräften und der Bevölkerung zu erhöhen. Die lokalen Behörden bereiten nun die unverzügliche Umsetzung der Änderungen vor.






