Neues Self-ID-Gesetz: Hunderte nutzen in Essen die vereinfachte Geschlechtsänderung

Admin User
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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Neues Self-ID-Gesetz: Hunderte nutzen in Essen die vereinfachte Geschlechtsänderung

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das deutsche Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung (SBGG) Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen durch eine einfache Erklärung zu ändern. Das auch als Self-ID-Gesetz bekannte Regelwerk schafft bisherige Hürden ab und macht das Verfahren deutlich zugänglicher. Allein im Standesamt Essen wurden in den ersten Wochen bereits Hunderte solcher Änderungen bearbeitet.

Das neue Gesetz erlaubt es Personen, ihren Geschlechtseintrag in weiblich, männlich, divers zu ändern oder ganz streichen zu lassen. Gleichzeitig müssen sie einen Vornamen wählen, der zu ihrer neuen Angabe passt. Nach der Abgabe der Erklärung beginnt eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Änderung rechtskräftig wird.

Das Self-ID-Gesetz hat die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts in Deutschland deutlich vereinfacht. In Essen haben bereits fast 300 Menschen ihre Daten aktualisiert – weitere Anträge werden in den kommenden Monaten erwartet. Das Gesetz garantiert ein klar strukturiertes Verfahren, behält jedoch eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen bei.